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Michael Groß
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Frage von Jens W. •

Frage an Michael Groß von Jens W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag Herr Groß,

mein Name ist J. W., ich komme aus Datteln im Kreis Recklinghausen und habe eine Frage und zugleich eine Bitte an Sie. Haben Sie sich schon mit den beiden Artikeln 11 und 13 befasst?

Dieses Gesetz schränkt meiner Meinung nach die Meinungsfreiheit und die Freiheit im Internet ein. Es geht mir um die offene Meinung im Internet, auch wenn man mit diesen Gesetzen das Urheberrecht schützen will. Doch in Wahrheit bewirken diese Gesetze das Gegenteil. Ich möchte Sie gerne deswegen bitten, dass Sie im Europaparlament gegen diese Gesetze stimmen.

Denn eins der Grundideen der EU ist die Meinungsfreiheit, egal wie weh sie tut. Denn jeder hat das Recht auf eine freie Meinung und auch wenn viele denken, dass das Internet ein Rechtsfreier Raum wäre, haben wir auch ein Recht auf das Verteilen von Links und auf verschiedene Meinungen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Datteln,
J. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wochnik,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Reform des Urheberrechts.

Ich teile Ihre Sorgen. Wir haben uns als SPD in den zurückliegenden Koalitionsverhandlungen auch in dieser Frage klar positioniert. Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage müssen vermieden werden. Für uns ist klar, dass wir die Daten-Souveränität auf europäischer Ebene im Rahmen der E-Privacy-Verordnung stärken müssen.

Zurzeit wird über die von Ihnen zitierten Artikel 11 und 13 im Europäischen Parlament verhandelt. Während die Konservativen gespalten sind, werden sich die sozialdemokratischen Abgeordneten für ein Verbot von Upload-Filtern einsetzen.

Meinungsfreiheit ist für uns nicht verhandelbar - im Übrigen muss jede EU-Verordnung dem deutschen Grundgesetz Folge leisten. Der Schutz der Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes darf durch EU-Rechtssetzung nicht berührt sein. Darauf werden im weiteren Verfahren achten.

Mit freundlichen Grüßen und "Glück auf"

Michael Groß