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Michael Groß
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Frage von Helmut S. •

Frage an Michael Groß von Helmut S. bezüglich Gesundheit

Guten Tag,
bei mir stellt sich folgendes Problem: Ich bin privat Krankenversichert und zahle ca. 600,- € Krankenkassenbeitrag. Meine monatliche Rente beträgt ca. 1300,- €. Die Rente meiner Frau beträgt ca. 550,- €. Für Miete und nötige Versicherungen bezahlen wir ca. 700,- €. Durch eine Anfang des Jahres festgestellte Prostataerkrankung mit Metastasen im gesamten Knochenbau habe ich einen erhöhten Behandlungs- und Medikamentenbedarf, den die Krankenkasse nicht voll ausgleicht. bisher habe ich ca. 6000,- € aus Eigenmitteln zugezahlt,aber das Budget ist nun erschöpft!
An wen oder welche Stelle kann ich mich wenden um z.B. den Krankenkassenbetrag zu kürzen?
Ich bitte um schnellstmögliche Antwort und verblebe mit freundlichen Grüßen
Helmut Schwirz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwirz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung meiner Antwort. Da Sie in Ihrer Anfrage Ihre persönliche Lebenssituation sehr offen darlegen, habe ich mich über abgeordnetenwatch.de noch einmal rückversichert, ob Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Frage und meiner Antwort tatsächlich einverstanden sind. Da bis heute keine negative Rückmeldung von Ihnen kam, gebe ich davon aus, dass Sie mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Generell schließen privat Krankenversicherte privatwirtschaftliche Verträge mit ihrem jeweiligen Versicherungs-Unternehmen. Mit diesen Verträgen kann der Leistungsumfang selbst bestimmt werden. Der erste Ansprechpartner bei Ihrem Problem wäre also Ihr Versicherungsunternehmen.

Im letzten Jahr wurde die Pflicht zur Krankenversicherung auch für privat Versicherte eingeführt. In den Fällen, in denen die neu eingeführte Krankenversicherungspflicht zu einer finanziellen Überforderung führt, soll es die Möglichkeit geben, die vom privat Versicherten zu zahlende Prämie zu verringern. Darum gibt es in der privaten Krankenversicherung den sogenannten Basis-Tarif, der an den Leistungsumfang der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt ist. In Fällen von Bedürftigkeit kann die Prämien halbiert werden.

Ich empfehle Ihnen darum, sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen über den Basis-Tarif zu erkundigen und bin sicher, dass Ihnen dort weitergeholfen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Groß, MdB