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Michael Freiberg
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Frage von cornelia h. •

Frage an Michael Freiberg von cornelia h. bezüglich Gesundheit

guten tag herr freiberg!
als chronisch kranker mit regelmässiger medikamenteneinnahme wurde mir letztens in meiner nervenärztliche praxis erklärt, dass ich mein medikament nur bekäme, wenn ich es auf privatrezept nehme, also selbst bezahle.
die begründung lautete, dass das praxisbudget sonst überreizt wäre. und dies, obwohl ich das medikament aus sicht des arztes brauche.
ich bin entsetzt, wohin die politik die ärzte treibt. ich kann das medikament nicht selbst bezahlen, da ich ein sehr geringes einkommen habe.
da ich nun schon von vielen solcher fälle gehört habe, ist meine frage an sie:
der patient zahlt krankenkassenbeiträge, er zahlt praxisgebühr, er zahlt rezeptgebühr, die leistungen werden trotzdem immer weiter gekürzt. selbst mit der 1%-regelung für chronisch kranke sind die kosten für geringverdiener nicht mehr zu bewältigen.
wie wollen sie dieses inzwischen flächendeckene problem lösen? wie sollen sich die armen noch arztbesuche leisten und von was? was sieht die politik hierfür vor?
danke für ihre antwort und alles gute, c. hoffmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

die von Ihnen dargestellte Situation, dass Sie trotz des bestätigenden Hinweises Ihres behandelnden Arztes nicht das von Ihnen gewünschte Medikament erhalten, entspricht vom Grundsatz her nicht der üblichen Verfahrensweise. In der Regel ist es so, dass nach der ärztlichen Verordnung Ihnen das erforderliche Medikament verschrieben und durch die Apotheken ausgehändigt wird. Hierbei gibt es Besonderheiten hinsichtlich der Zulassung von Medikamenten sowie der Einschränkung von Kostenübernahmen durch die Krankenkassen. Sollten Sie mit einem bestimmten Verhalten bzw. mit Entscheidungen Ihres behandelnden Arztes nicht einverstanden sein, so können Sie sich zum Beispiel an Ihre Krankenkasse wenden, an die Patientenbeauftragte Berlins oder auch an die Kassenärztliche Vereinigung Berlin. Da es sich bei der von Ihnen kritisch geschilderten Situation um einen Einzelfall handelt, biete ich Ihnen auch an, dass Sie nach telefonischer Vereinbarung mit der Kreisgeschäftsstelle der CDU Neukölln (Tel. 687 22 99) mit mir ein persönliches Gespräch führen und ich Ihnen hoffentlich Ratschläge zum weiteren Verfahren geben kann.

Generell ist festzustellen, dass die gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger durch das Gesundheitssystem gewährleistet ist, jedoch hierbei neben der Anpassung an den jeweiligen Stand der medizinischen Versorgung auch die Frage der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens berücksichtigt werden muss. Dabei kann es im Einzelfall zu Kostenübernahmen durch den Patienten kommen, da von den üblichen vereinbarten medizinischen Versorgungsstandards abgewichen wird.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Hinweise helfen konnten und stehe Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Freiberg