Frage an Michael Cramer von Werner vor der L. bezüglich Tourismus
Guten Tag Herr Cramer,
beim Kauf einer Vignette für Österreich wurde ich an der Grenze gefragt ob ich einen EU-Führerschein besitze, was ich verneinen musste da ich seit 1952 im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
/ Graue Ausfertigung/ bin. MIr wurde erklärt wenn ich in eine Kontrolle käme oder in einen Unfall verwickelt seidürfe die Polizei mir bis zu 120 Euro abnehmen. Es wäre wünschenswert mir hierzu die Stellungnahme der EU, möglichst mit Aktenzeichen mitzuteilen. Für die Bemühungen bedanke ich mich schon im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Wvdlos
Sehr geehrter Herr vor der Landwehr,
vielen Dank für Ihre Frage, die sehr einfach zu beantworten ist: Ihr Führerschein ist, so er in Deutschland gültig ist, auch in allen anderen 26 Mitgliedsstaaten der EU gültig und zulässig. Dies gilt natürlich auch im Falle eines Unfalles.
Der 2006 beschlossene EU-Führerschein wird erst 2032 verbindlich vorgeschrieben sein. Bis dahin gelten alle von den Mitgliedsstaaten ausgebenen Modelle ohne Vorbehalt fort. Das sind derzeit 110 verschiedene Varianten.
Wir Grüne haben diese lange Übergangsfrist übrigens kritisiert, weil es im Sinne der Verkehrssicherheit in Europa besser wäre, der Polizei die Möglichkeit einer besseren Kontrolle durch die Übersichtlichkeit des einheitlichen EU-Führerscheins so schnell wie möglich zu geben - siehe dazu auch unsere Presse-Erklärung vom 14.12.2006:
http://www.michael-cramer.eu/suchen/351834.html?searchshow=führerschein
Nichtsdestotrotz ist die rechtliche Situation im Jahr 2009 klar: wenn Ihr Führerschein in Deutschland gültig ist, ist er es auch in der restlichen EU.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Cramer