Frage an Michael Cramer von Hendrick K. bezüglich Verkehr
Im Staatsvertrag zwischen Dänemark und der BRD zum Bau einer Festen Fehmarnbelt-Querung ist für die Eisenbahnanbindung auf deutscher Seite nur eine konventionelle Eisenbahnverbindung (Lübeck-Puttgarden) vereinbart worden.
(1) Ist es richtig, dass im EU-Programm TEN-V für diese Strecke der Ausbau als Hochgeschwindigkeits-Verbindung verlangt wird? (2) Falls letzteres der Fall sein sollte, welche Auswirkungen hätte ein Abweichen von den EU-Vorgaben auf die von Dänemark erwartete Zuschussfinanzierung von etwa 1,0 Mrd. Euro aus TEN-Mitteln?
Sehr geehrter Herr Kerlen,
danke für Ihre Frage.
Es ist richtig, dass die EU die Förderung von Bahnstrecken an die Bedingung knüpft, dass sie mindestens zweispurig sein müssen. Dass ist bei der Planung für die Zulaufstrecke Lübeck Puttgarden nicht geplant, weswegen die EU-Kommission den Finanzierungsantrag der Bundesrepublik zur Unterstützung dieser Strecke abgelehnt hat.
Die rund eine Milliarde, die für den Bau der Brücke bereitgestellt wird von Seiten der EU, ist davon aber nicht berührt.
Gerade auch angesichts der schwachen Bahnanbindung lehnen die Grünen das Projekt ab, weil die Fehmarnbeltbrücke in der Konsequenz in erster Linie eine Straßenbrücke sein wird. Die Deckelung der EU-Förderung für das Gesamtprojekt wird aber zur Folge haben, dass die zu erwartenden Kostenexplosionen allein von Dänemark zu tragen sind - was im Endeffekt hoffentlich dazu führen wird, dass das Projekt gestoppt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Cramer