Frage an Michael Cramer von Dietrich D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Cramer,
Die Frage der Verschärfung des § 108 e StGB (Abgeordnetenbestechung) ist bis heute ungelöst. In engem Zusammenhang dazu steht die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption, die ebenso wie die seit nunmehr neun (9!) Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch das Parlament nicht ratifiziert wurde. Deutschland erfüllt diese internationalen Vorgaben seit Jahren nicht und wird damit seiner Verantwortung als führende Wirtschaftsmacht nicht gerecht. Von 140 Signatarstaaten haben 100 die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien,Schweden, Südafrika, USA, China und Rußland. Was unternehmen Sie um die Ratifizierung dieser Konventionen und damit auch die Änderung des o.g. Gesetzes voranzutreiben?
Sehr geehrter Herr Dr. Warning,
als Mitglied im Europäischen Parlament ist es mir leider nicht möglich, die Bundesregierung zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Europarat zu zwingen. Dies ist in diesem Fall besonders bedauerlich, denn die Regelung zur Abgeordnetenbestechung gehört meiner Meinung nach längst in deutsches Recht umgesetzt.
Die Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sehen dies auch so und haben hier schon vor einem Jahr erneut die Initiative ergriffen. Ursprünglich war geplant, einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen einzubringen - eigentlich sollten Unbestechlichkeit und Treue zu geschlossenen Abkommen ja ein Anliegen aller Parlamentarier sein. Aber dies konnte leider nicht umgesetzt werden. Die Bundesregierung ihrerseits hat es bisher auch versäumt, die vielen anderen Regelungen umzusetzen, die nicht die Parlamentarier selbst betreffen. Deshalb ist auch die Idee einer gemeinsamen Behandlung im Bundestag zu den Akten gelegt worden. Den Handlungsdruck des bündnisgrünen Antrags hat die Bundesregierung leider nicht verspürt oder geflissentlich ignoriert.
Nun wird die Umsetzung der Abgeordnetenbestechung im Herbst im Bundestag debattiert werden, was ich von Herzen unterstütze. Auch ich werde dann diesem Gesetz unterliegen und kann dies nur begrüßen. Denn gerade der Gesetzgeber sollte über alle Zweifel erhaben sein - und Bestechlichkeit hat nichts mit Freiheit der Mandatsausübung zu tun. Bleibt zu hoffen, dass dieser Antrag nicht alleine deswegen, weil er aus der Opposition kommt, mit den Stimmen der Mehrheit abgelehnt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben. Bei Fragen können Sie sich jederzeit wieder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Cramer
PS: Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen findet sich unter http://dip.bundestag.de/btd/16/067/1606726.pdf