Was werden Sie gegen das In-krafttreten des Demokratiefördergesetz tun und gegen evt weitere Gesetzesbeschlüsse der Regierung ohne Einbeziehung des Parlamentes?
Sehr geehrte Frau H.,
das von Ihnen seinerzeit zurecht kritisierte „Demokratiefördergesetz" hat inzwischen weitere Schritte hinter sich gebracht. Darüber und über unsere Einschätzung möchte ich kurz informieren.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde nach dem Kabinettsbeschluss vom Dezember 2022 im März 2023 im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Eine endgültige Beschlussfassung durch den Deutschen Bundestag ist noch nicht erfolgt.
Aus meiner Sicht ist der Entwurf aus mehreren Gründen abzulehnen.
Es fehlt nicht nur eine wirksame Klausel, um die Förderung extremistischer Gruppen, insbesondere auch vom linksextremen Spektrum, aus der Forderung auszuschließen. Demokratie kann man nicht mit den Gegnern der Demokratie fördern.
Zusätzlich will die Bundesregierung den Großteil der konkreten und für die Förderung alleine entscheidenden Kriterien komplett der parlamentarischen Kontrolle entziehen. Der Gesetzentwurf formuliert lediglich einen Rahmen, aber die entscheidenden Förderrichtlinien will die Bundesregierung alleine festlegen.
Dabei steht nach bisherigen Debatten zu befürchten, dass die Regierung Scholz die Abgrenzung zu extremistischen Elementen schwach gestaltet und einseitig die Förderung ideologisch linker Ansätze anstrebt. Dies ist aber nicht Förderung der Demokratie, sondern bedeutet Einschränkung von Pluralismus und Demokratie.
Hinzu kommt die begründete Sorge, dass durch sogenannte institutionelle Förderung nicht länger auch spontan entstehende gute Initiativen gefördert werden, sondern die bisherige Struktur der Förderung ganz unterschiedlicher Ansätze zur Förderung der Demokratie in Deutschland ausgehebelt und der Regierung genehme Projekte und Institutionen einseitig und langfristig, nämlich institutionell, begünstigt werden sollen.
Ein letzter Hinweis zur Berichterstattung und zum weiteren Vorgehen: Es gibt keine Gesetze, die von der Bundesregierung selbst beschlossen werden können, auch wenn dies von Medien leider allzu oft geschrieben wird. Gesetze kann ausschließlich der Deutsche Bundestag, in einer Reihe von Fällen gemeinsam mit dem Bundesrat beschließen.
Dabei bleibt, auch mit Blick auf das von Ihnen kritisierte Gesetz, die wichtige Kontrollfunktion der Opposition, und ganz bestimmt auch die wichtige Kontrolle aus der Gesellschaft, um an Abgeordnete zu appellieren, keine schwerwiegenden Fehler zu begehen. Von daher danke ich Ihnen für Ihren kritischen Blick und hoffe, dass wir in den Beratungen dazu beitragen können, dass schwerwiegende Mängel dieses Gesetzentwurfes behoben werden können.
Mit herzlichen Grüßen in den schönsten Wahlkreis Deutschlands!
Ihr
Michael Brand