Warum wird auf öffentlichen Flächen in Bergedorf nach wie vor mit umweltschädlichen Mitteln gearbeitet?
Guten Morgen Herr Hakverdi,
besonders in Anbetracht des massiven Insektensterbens und Verschwinden von Arten kommt den öffentlichen Betrieben eine Vorbildrolle zu. Ich erlebe laufend, gerade auch wieder heute Morgen im Schlosspark, wie mit Laubbläsern sehr großen Kalibers nicht nur Wege vom Laub gereinigt werden, sondern auch die Grasflächen und Bereiche zwischen den Büschen und Bäumen bis ins Unterholz. Hier überwintern Insekten, vermutlich nun nicht mehr, und u.a. Igel suchen Unterschlupf, deren Art wiederum eh unter dem mangelnden Nahrungsangebot durch zu wenige Insekten leidet.
Abgesehen vom Lärm, Gestank, Energieverbrauch und dadurch der insgesamt extrem umweltschädlichen Wirkung dieser Geräte. Es gibt Bezirke und Deutschland, wo diese Problematik endlich erkannt und wo im öffentlichen Bereich darauf verzichtet wird, diese Geräte zu verwenden. Warum nicht in Bergedorf?
Mit freundlichen Grüßen
Heike von L.
Sehr geehrte Frau v. L.
ich danke Ihnen für Ihre Zuschrift zum Thema Schädliche Auswirkung von sogenannten Laubsaugern auf die Biodiversität.
Ich teile Ihre Sorgen um die Artenvielfalt insbesondere um Hamburg und den heimischen Bezirk. Außerdem möchte Ihnen für Ihre Bemühungen um die kommunalen Grünanlagen danken.
Mit dem Einbruch des Herbstes und dem damit verbundenen verstärkten Einsatz wird auch wieder zunehmend der Einsatz derartiger Geräte auf öffentlichen Flächen und in privaten Gärten diskutiert. Das Umweltbundesamt und das Bundesamt für Naturschutz kamen schon im Jahr 2000 zu dem Ergebnis, das auf Laubsauger möglichst verzichtet werden solle.
Die Bundesregierung antwortete 2019 auf eine Kleine Anfrage sinnentsprechend, dass der Einsatz der Geräte vorwiegend auf versiegelten Flächen, wie Wegen oder Plätzen, in Siedlungsgebieten erfolge. Die Nutzung auf unversiegelten Flächen könne jedoch Auswirkungen auf die Biodiversität haben.
Die Bunderegierung verwies in dem Zusammenhang auf die bestehenden Empfehlungen von Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz, diese Geräte im privaten Bereich gar nicht und im öffentlichen Bereich mit Bedacht einzusetzen.
Die Durchsetzung von Immissionsschutzrecht, mit Blick auf Abgas- und Lärmimmissionen obliegt den Ländern bzw. den zuständigen kommunalen Stellen vor Ort.
Hatten Sie Ihre Bedenken schon einmal dem Dezernat für Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirkes Bergedorf vorgetragen? Ich werde ihr Anliegen an die Politkerinnen und Politiker der SPD-Fraktion in der Bezirksversammlung Bergedorf – mit der Bitte um Befassung weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi