Frage von Fritz H. •

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie den Anstieg der Mietpreise entgegenwirken und der damit einhergehenden Spekulation mit Bauland ein Ende bereiten.

In ihrem Wahlkreis soll seit Jahren im "Neuen Korallusviertel" Wohnraum geschaffen werden. Ähnlich wie im Holstenareal ist erkennbar, daß es auf absehbare Zeit nicht dazu kommen wird. Die Immobiliewirtschaft hat sich zurückgezogen, da die Bodenspekulation offenbar höhere Renditen verspricht. Die mit der FHH Hamburg geschlossenen Verträge stellen sich als wirkungslos heraus. Bodenspekulation treibt die Mietpreise in die Höhe. Welches Konzept verfolgen Sie, um den Anstieg der Mietpreise - in Wilhelmsburg, in Hamburg, bundesweit- zu bremsen? Mit welchem Maßnahmen wollen Sie der Spekulation mit Bauland Einhalt Gebieten. Ihr SPD-Genosse Herr Weinreich konnte dazu keine befriedigende Antwort geben.

Portrait von Metin Hakverdi
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Hamburg hat die Entwicklung steigender Boden- und Mietpreise früh erkannt und steuert aktiv dagegen. Die Hamburger Liegenschafts- und Bodenpolitik sowie die Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik fußen auf verschiedenen Grundlagen, wie dem Wohnungsneubauprogramm, der aktiven Liegenschaftspolitik, dem Einsatz der Instrumente aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sog. Drittelmix (ein Drittel öffentlich geförderter Mietwohnungsbau, ein Drittel frei finanzierter Mietwohnungsbau, ein Drittel Eigentumswohnungsbau bei Wohnungsbauprojekten).

Die umfangreichen Maßnahmen und Strategien hat der Senat in der Drucksache 21/18514 <https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/68224/21_18514_haushaltsbeschluss_2019_2020_einzelplan_9_1_finanzbehoerde_nachbewilligung_nach_35_landeshaushaltsordnung_fuer_die_haushaltsjahre_2019_2020_sozial_ger#navpanes=0> dargestellt. Darin wurde ein wichtiges und ausdifferenziertes Bündel an bodenpolitischen sowie planungsrechtlichen Maßnahmen und Weiterentwicklungen für eine sozial gerechte Boden- und Liegenschaftspolitik aufgezeigt. 

Das Baulandmobilisierungsgesetz hat mit Änderungen des BauGB und der Baunutzungsverordnung wichtige neue Regelungen gebracht, die unter anderem die Bebauung nach dem „Hamburger Maß“ erleichtern. Das Gesetz ist am 23. Juni 2021 in Kraft getreten. In Hamburg ist am 24. Juli 2021 die Verordnung über die Bestimmung der Freien und Hansestadt Hamburg als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach §201a des Baugesetzbuchs in Kraft getreten. Damit stehen in Hamburg alle neuen Instrumente zur Verfügung, die auf die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für mehr – vor allen Dingen auch bezahlbaren – Wohnraum gerichtet sind. Hamburg hat als bundesweiter Vorreiter befristet bis zum 31. Dezember 2026 die neuen Instrumente der Befreiung zugunsten des Wohnungsbaus, der Vorkaufsrechte an unbebauten sowie brachliegenden Grundstücken und des Baugebotes zugunsten des Wohnungsbaus in Kraft gesetzt. Mit der Drucksache 22/9844 <https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/81599/22_09844_einigung_mit_der_volksinitiative_boden_wohnraum_behalten_hamburg_sozial_gestalten_keine_profite_mit_boden_miete#navpanes=0> wurde schließlich verfassungsrechtlich verankert, dass für den Wohnungsbau bestimmte Grundstücke grundsätzlich nur noch im Erbbaurecht vergeben werden dürfen. 

Seit 2011 wird in Hamburg die Vergabe städtischer Grundstücke für den Geschosswohnungsbau nach Konzeptqualität durchgeführt. Damit können Grundstücke gezielter mit entsprechenden wohnungspolitischen, städtebaulichen und energetischen Vorgaben entwickelt werden. Zudem führt Hamburg in großem Umfang strategische Ankäufe durch. Soweit die betroffenen Flächen nicht für städtische/öffentliche Zwecke benötigt werden, erfolgt beim Wohnungsbau in der Regel eine Erbbaurechtsbestellung. Ebenso nutzt Hamburg insbesondere bei strategisch wichtigen Grundstücken nach Möglichkeit Vorkaufsrechte. So steht beispielsweise in Fördergebieten des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), die als Sanierungsgebiet festgelegt sind, sowie in förmlich festgelegten Entwicklungsbereichen der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach §24 Absatz 1 S. 1 Nr. 3 BauGB zu. In Umlegungsgebieten steht der Stadt ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach §24 Absatz 1 S.1 Nr. 2 BauGB zu. Ebenso erlässt die Stadt Vorkaufsrechtsverordnungen, so beispielswiese auch beim Holstenareal. Bei einem Share Deal im Harburger Binnenhafen hat Hamburg das Vorkaufsrecht für das „Freudenberger-Areal“ genutzt. 

Ferner gilt in Hamburg ab 2025 eine Grundsteuer C. Die Grundsteuer C besteuert unbebaute, baureife Grundstücke, die Planrecht für Wohnungsbau haben, mit einem gesonderten Hebesatz, um Anreize für eine gemäß Planrecht zweckbestimmte Bebauung zu schaffen.

Im Stadtteil Wilhelmsburg schafft das Bezirksamt Hamburg-Mitte aktuell mit mehreren laufenden Bebauungsplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für dringend benötigten Wohnraum. Dabei soll insbesondere die Wohnfunktion mit Angeboten für unterschiedliche Haushalte und Bevölkerungsgruppen unterstützt werden. Auf dieser Basis sollen die Voraussetzungen für insgesamt ca. 5.000 neuen Wohneinheiten in der sog. Nord-Süd-Achse Wilhelmsburg geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 91 "Wilhelmsburger Rathausviertel, nordwestlich Dratelnstraße“ konnte der erste von mehreren hochkomplexen Bebauungsplanverfahren im Dezember 2024 erfolgreich festgestellt werden. 

Mit dem sog. "Hamburger Drittelmix" (je ein Drittel öffentlich geförderte Mietwohnungen, frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen), der sich als Zielmarke zur Orientierung bewährt hat, sind bspw. im Wilhelmsburger Rathausviertel 35% der Wohneinheiten eines Bauvorhabens auf privaten Flächen als öffentlich geförderte Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu errichten. Auf städtischen Flächen liegt der Anteil an öffentlich geförderten Mietwohnungen im Wilhelmsburger Rathausviertel sogar höher. Dies ist im Sinne der Mieterinnen und Mieter und im Sinne der nachhaltigen Quartiersentwicklung mit guter sozialer Durchmischung und stabilen Nachbarschaften ein wichtiger Grundsatz in unserem Handeln im Bezirksamt Hamburg-Mitte. Im Wilhelmsburger Rathausviertel wird damit insgesamt ein hoher Anteil von in etwa 55% öffentlich geförderte Mietwohnungen umgesetzt.

Zum Korallusviertel lässt sich sagen, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Durch das von einer Vorhabenträgerin initiierte Vorhaben mit 460 Wohnungen soll ein nennenswerter Beitrag zur Befriedigung der hohen Wohnraumnachfrage geleistet werden. Im Sinne der seinerzeitigen Fassung des "Vertrags für Hamburg" wird bei diesem Vorhaben ein Anteil von 20% öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau angestrebt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte einen städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin geschlossen, um auf dieser Basis die konkrete Vorhabenrealisierung vertraglich bindend sicherzustellen. Trotz des inzwischen erfolgten Eigentümerwechsels werden diese wichtigen Ziele Dank der vertraglichen Regelungen zur Rechtsnachfolge und Weitergabe vertraglicher Pflichten auch zukünftig aufrechterhalten. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Metin Hakverdi

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