Warum übertrugen Bundestag/ Bundesrat Lauterbachs Behörden die Befugnis, eigenmächtig darüber zu verfügen, wer als genesen/geimpft gillt
Sehr geehrter Herr Hakverdi, mit der Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung übertrugen der Bundestag und der Bundesrat Lauterbachs Behörden die Befugnis, eigenmächtig darüber zu verfügen, wer als genesen und wer als vollständig geimpft gillt. Was zuvor in den Händen gewählter Parlamentarier und Regierungspolitiker lag, regeln nun Beamte in Lauterbachs Behörden. (Quelle:Bild,von: Filipp Piatov veröffentlicht am 20.01.2022 - 18:23 Uhr. Wie kann es sein,nach den erfahrungen von 1929-45,das einem Einzelnen und seinen Behörden solch schwerwiegenden Entscheidungen überlassen werden.Und warum weden die Studien von Johnsen&Johnsen nicht von den Instituten berücksichtigt?
Mit freundlichem Gruß,
S.R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage, warum der Bundestag und der Bundesrat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Kompetenz eingeräumt haben, über den Genesenen- und Impfstatus zu entscheiden.
Dies geschah im Zuge der kürzlich verabschiedeten Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung. Diese Maßnahme entspricht der Ankündigung der Ampel-Koalition, die Pandemiepolitik am jeweils aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu orientieren. Das ist wichtig, weil wir unter den sich ständig wechselnden Bedingungen der Pandemie schnell und vor allem angemessen politisch handeln müssen.
Dazu zählen auch die Regelungen zum Impf- und Genesenstatus. Auch hier müssen ständig neue Erkenntnisse, etwa zu Omikron und zur Wirkung von Infektion, doppelter Impfung oder Boosterimpfung, berücksichtigt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Impf- und Genesenennachweis auch ein tatsächlich hinreichender Impf- oder Immunschutz zugrunde liegt.
Die Abstimmung und Veröffentlichung dieser Kriterien erfolgt auf Basis aktueller medizinwissenschaftlicher Erkenntnisse durch das Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut (RKI). Beide Institute sind nachgeordnete Behörden des Bundesgesundheitsministeriums und damit Teil der Regierung.
Mit besten Grüßen
Metin Hakverdi