Warum soll der Grundfreibetrag rückwirkend erhöht werden?
Sehr geehrter Herr Hakverdi
Alle Gehaltsabrechnungen ab Januar müssen korrigiert werden - für alle Mitarbeiter. Die Erstellung der Abrechnung kostet bei der EDV (z.B. DATEV). Dazu kommen Kosten für Papier, Porto und Steuerberater. Bei der letzten Erhöhung des Grundfreibetrags war die höchste Auszahlung mtl. 2,50€. Die angefallenen Kosten um ein Vielfaches höher.
In Zeiten des Fachkräftemangels ist dieser zusätzliche Arbeitsaufwand verzichtbar.
Sehr geehrte Frau G.
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Bundeskabinett hat am 24. Juli den "Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024" beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht eine rückwirkende Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 vor.
Ursache für die rückwirkende Anhebung der steuerlichen Freibeträge ist eine stärkere Erhöhung der sozialrechtlichen Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 als noch im 14. Existenzminimum prognostiziert wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf eine Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums nicht besteuert werden. Da sich das steuerliche am sozialrechtlichen Existenzminimum orientiert, folgte aus der stärkeren Erhöhung der sozialrechtlichen Regelbedarfe eine entsprechender Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen zur Freistellung des Existenzminimums.
Um die Bürokratiekosten der Wirtschaft zu begrenzen regelt der Gesetzentwurf, dass die weitere Anhebung der Freibeträge für 2024 lohnsteuerlich bei der Lohnabrechnung für Dezember 2024 umgesetzt wird. Die Lohnsteuerabrechnung für die Lohnabrechnungszeiträume Januar bis November bleiben damit unverändert. Eine entsprechende Nachholregelung gilt auch für die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi