Sehr geehrter Herr Hakverdi, warum passen Sie die Freibeträge bei den Erben nicht an, obwohl diese seit Jahrzehnten unverändert sind, insbesondere beim sprichwörtlichen "Oma ihr Häuschen" ?
Statt dessen verändern Sie gerade gesetzlich die Berechnungsgrundlage insbesondere der kleinen Eigenheimbesitzer, was ab 2023 zu einer Erhöhung von bis zu 500% bei der Vererbung dieser sprichwörtlichen "Oma ihr Häuschen" führt. Damit enteignen Sie teilweise die kleinen Familien, welche ihr Haus lebenslang mit dem bereits versteuerndem Einkommen mühsam finanziert haben, insbesondere in Grosstädten, wo der thoeretische Papierwert der selbstgenutzten Immobilie in der letzten Zeit explodiert ist. Wie begründen Sie insbesondere diese teilweise Enteignung?
Die geltenden Freibeträge erscheinen nach wie vor ausreichend. Insbesondere für Immobilien, die durch den Erben oder die Erbin nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden sollen, fehlt ein Rechtfertigungsgrund für eine weitergehende Privilegierung. Vermietete und auch leer stehend gelassene Immobilien bilden eine (potentielle) Ertragsquelle, deren Übertragung nicht anders als die Übertragung anderer Vermögensgegenstände im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht behandelt werden kann. Für selbstgenutzte Immobilien besteht die Möglichkeit, sie ohne Wertgrenze steuerfrei zu übernehmen.