RKI-Tagesbericht (21.1.): Von 268.519 Omikron-Fällen sind nur 2.427 hospitalisiert. Das ist weniger als 1%. Wie kann eine Impfpflicht dann verhältnismäßig sein? Liegt das nicht im Bereich von Grippe?
Sehr geehrte Frau V.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht. Ich unterstütze die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht und erläutere Ihnen gern meine Beweggründe für diese Haltung.
Die bisherigen Studien zu den COVID-19-Impfstoffen zeigen eine hohe Wirksamkeit. Gleichzeitig wird das Risiko einer Virusübertragung stark reduziert. Wer sich impfen lässt, schützt eben nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen vor einer Infektion. Das Risiko, das von geimpften (und genesenen) Personen ausgeht, ist somit geringer als bei Ungeimpften.
Sie können hierzu die jeweils aktuelle Impfempfehlung auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter folgendem Link entnehmen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html
Geimpfte helfen so bei der Unterbrechung von Infektionsketten und auch bei der Entlastung des Gesundheitssystems mit. Bei Ungeimpften treten schwere Krankheitsverläufe, die einer intensivmedizinischen Behandlung bedürfen, häufiger auf als bei geimpften Personen. Ein übermäßiges Strapazieren des Gesundheitssystems sollte jedoch unbedingt vermieden werden, damit zu jeder Zeit die Behandlung von schwer erkrankten Menschen gewährleistet bleibt.
Weiterhin ist eine Impfpflicht auch im Hinblick auf mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen zumutbar. Diese werden seitens der Zulassungsbehörden und der Ständige Impfkommission (STIKO) auch fortlaufend überwacht und bislang als gering eingeschätzt. Von einer Impfempfehlung ausgenommen sind übrigens Personengruppen bei denen ihr Alter oder medizinische Gründen (z.B. wegen einer Vorerkrankung) dagegen sprechen.
Durch eine hohe Immunisierungsrate und das Erreichen der sogenannten „Herdenimmunität“ schützen wir übrigens genau diese Personengruppen, die sich wegen ihres Alters oder einer Vorerkrankungen nicht impfen lassen können. Dabei sollten die aktuellen Fallzahlen berücksichtigt werden. Bisher wurden in Deutschland 117.786 Todesfälle aufgrund oder mit einer COVID-19-Erkrankung erfasst. Seit Beginn der Pandemie konnte eine gewisse Übersterblichkeit somit feststellt werden. Die jeweils aktuellen Fallzahlen können Sie der Internetseite des RKI unter folgendem Link entnehmen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html
Leider kann auch eine umfassende und engmaschige Testpflicht eine generelle Impfpflicht nicht ersetzen. Zwar können Infektionen so schnell erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Allerdings erfordern die relativ zuverlässigen PCR-Tests einen gewissen zeitlichen Vorlauf, während die schnelleren Antigen-Schnelltests weniger zuverlässig sind. Sie stellen jeweils nur eine Momentaufnahme dar und sind grundsätzlich nicht dazu geeignet, das Ziel einer Herdenimmunität zu erreichen.
Schließlich stellt auch die Aufrechterhaltung der bisherigen Schutzmaßnahmen, wie etwa Zutrittsbeschränkungen zu Geschäften oder Kontaktbeschränkungen, keine dauerhafte Alternative zu einer Impfpflicht dar. Diese Maßnahmen alleine waren bisher für den Infektionsschutz nicht ausreichend. Dabei sind im Hinblick auf weitere „Lockdowns“ oder partielle Schließungen von Schulen auch die daraus folgenden negativen Auswirkungen für Kinder und Jugendliche sowie die Wirtschaft zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund stellt für mich die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie dar.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi