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Metin Hakverdi
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Frage von Markus D. •

Gibt es die 300€ Energiepauschale auch für Vorruheständler?

Mit der Bitte um Beantwortung- vielen Dank

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Umgangssprachlich erfasst der Begriff „Vorruhestand“ verschiedene rechtliche Situationen, die unterschiedlich behandelt werden. Rentnerinnen und Rentner erhalten 300 Euro Energiepreispauschale. Dies gilt auch für Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit. Dagegen sind frühere Arbeitnehmer, die Vorruhestandsgeld erhalten, nicht erfasst.

Bitte senden Sie mir für ein besseres Verständnis mehr Informationen zu Ihrer Situation an metin.hakverdi@bundestag.de.

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