Empfinden Sie die Bezeichnung A7-Variante, die eine autobahnnahe Trasse suggeriert, obwohl diese im überwiegenden Verlauf keine unmittelbare Autobahnnähe aufweist, als irreführend?
Sehr geehrter Herr Hakverdi,
die Deutsche Bahn AG nennt die Neubaustrecke Hamburg-Hannover „A7-Variante“ und suggeriert die Bündelung von Schiene und Autobahn. Tatsächlich nähert sich die Neubaustrecke in ihrer Planung aber nur auf ganz kurzen Abschnitten der A7. Im Wesentlichen verläuft sie in einer Entfernung, in der Siedlungen, Ortschaften und Natur zwischen Bahn und Autobahn inselartig eingekesselt oder zerschnitten werden. Die Bezeichnung „A7-Variante“ ist daher suggestiv und irreführend.
Zu den bahninternen Streckenbezeichnungen kann ich Ihnen nichts sagen. Zur Strecke Hamburg-Hannover kann ich sagen: den Aus- und Neubau hat der Bundestag 2016 im Bundesschienenwegeausbaugesetz beschlossen. Damit hat sich der Bundestag verpflichtet. Das Projekt befindet sich aktuell in der Planungsphase und über den konkreten Streckenverlauf wurde noch nicht entschieden. Unabhängig davon, werde ich mich im Haushaltsausschuss für Schutzmaßnahmen, beispielweise im Bereich Lärmschutz, für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner einsetzen.