Frage an Metin Hakverdi von Lars B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Hakverdi,
das geplante Baukindergeld würde m. E. n. seinen Zweck verfehlen, wenn nur Baugenehmigungen und Kaufverträge in Betracht kommen, die erst seit dem 1. Juli 2017 erteilt bzw. abgeschlossen worden sind. Das würde nur einen kleinen Kreis der Familien mit Eigenheim betreffen.
Wir haben im Oktober 2016 angefangen zu bauen, sind im März 2017 eingezogen und im selben Monat kam auch der Nachwuchs. Nach jetzigem Stand würden wir benachteiligt werden. Die Förderung sollte auch den Familien zu Gute kommen, die ihren bereits selbstgenutzten Bestand erhalten möchten.
Können Sie mir bitte sagen, ob es Planungen gibt auch Familien von der Förderung profitieren zu lassen, die vor dem o. g. Stichtag ein Eigenheim bezogen haben und wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Lars Borgwardt
Sehr geehrter Herr Borgwardt,
der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bekennt sich zur Stärkung und Entlastung von Familien. In diesem Zusammenhang ist auch das sog. Baukindergeld zu betrachten.
Mit Familiennachwuchs ändern sich auch die Anforderungen an Wohnraum und der Wunsch nach dem Eigenheim nimmt zu. Wir wollen Familien in dieser Phase unterstützen und ihnen den Umzug in die eigenen vier Wände erleichtern. Deshalb sollen Familien künftig beim Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung über einen Zeitraum von zehn Jahren pro Kind 1.200 Euro jährlich erhalten. Voraussetzung ist, dass ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigt.
Leider ist im Moment noch nicht bekannt, ab wann das Baukindergeld greifen wird.
Mit der Regierungsbildung ist die Zuständigkeit für das Thema in das neue Bundesministerium für Innen, Bau und Heimat (BMIBH ) gewechselt. Die im Kapitel IX „Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen“ getroffenen mietrechtlichen, wohnungspolitischen und finanzpolitischen Vereinbarungen im Koalitions-Vertrag sollen innerhalb eines Artikelgesetzes auf den Weg gebracht werden. Unklar ist im Moment, ob das Baukindergeld auch in dieses Paket aufgenommen oder im Haushalt des BMIBH etatisiert wird. Es bleibt abzuwarten, wann und was CSU-Innenminister Horst Seehofer in einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen wird.
Im Koalitions-Vertrag sind 2 Mrd. Euro für die steuerliche Förderung von Wohneigentum durch Abschreibungen, energetische Gebäudesanierung und das Baukindergeld für die Jahre 2018 bis 2021 vorgesehen. Nach Schätzung der Bundesregierung wird ein direktes Fördervolumen von rd. 400 Mio. Euro/Jahr für das Baukindergeld entstehen bei etwa 200.000 bis 300.000 anspruchsberechtigten Familien. Mehr Geld ist nicht vorgesehen, deshalb ist eine rückwirkende Stichtagsregelung eher unwahrscheinlich. Bei der Einführung einer Förderung profitieren in den aller meisten Fällen nur neue Maßnahmen, da die Förderung eine Verhaltensänderung der Bürger herbeiführen soll. Eine Begünstigung bereits laufender Finanzierungen wäre ein sogenannter Mitnahmeeffekt.
Ich habe Ihr Anliegen, mit dem Sie nicht alleine sind, an meine Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion, die mit dem Themengebiet Bau beschäftigt sind, weitergeleitet. Im Rahmen der Gesetzgebung werden wir versuchen diesen Wünschen Gehör zu verschaffen.
Aus den oben genannten Gründen kann ich Ihnen aber keine Zeit Rahmen benennen ebenso ist die Realisierung unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi