Frage an Metin Hakverdi von Dieter F. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hakverdi
wie ist der Lärmschutzplan beim S-Bahnhof Wilhelmsburg nach Osten.
Ebenso der Lärmschutz bei der Autobahnausfahrt Stillhorn Richtung Kirchdorf Süd ?
Liebe Grüße
D. F.
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat mir zu Ihrer Frage folgende Auskunft erteilt:
Lärmschutz östlich des S-Bahnhofs Wilhelmsburg:
Die Lärmschutzanlagen wurden bzw. werden gemäß der Planfeststellungsunterlagen errichtet. Östlich von Gleis 1 (S-Bahn) bzw. östlich von Gleis 3 (Gütergleis) ist eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 5,50m vorgesehen, in Teilbereichen mit dahinter liegender Wohnbebauung in teiltransparenter Ausführung. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und Platzverhältnisse kann die Lärmschutzwand nicht durchgängig östlich vom Gleis 1 verlaufen, die gesetzlichen Lärmgrenzwerte werden eingehalten. Wie durch den Planfeststellungsbeschluss vorgegeben wird der Lärmschutz deutlich vor Inbetriebnahme der verlegten Wilhelmsburger Reichsstraße fertiggestellt sein bzw. ist es mit Stand September 2017 zu einem Großteil bereits.
Lärmschutz AS HH-Stillhorn:
Der Bereich Kirchdorf-Süd ist sowohl vom Neubau der A 26-Ost betroffen als auch vom Ausbau der A 1, beides Projekte im Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030. Während für die A 26-Ost bereits die Entwurfsplanungen laufen und von einer Bürgerbeteiligung - u.a. zu Fragen des Lärmschutzes - begleitet werden, sind die ersten Planungsschritte für den Ausbau der A 1 gerade erst angestoßen worden. Im Zuge des Neubaus der A 26 hängt die Ausgestaltung des Lärmschutzes von der zukünftigen Lage der AS HH-Stillhorn sowie des Autobahndreiecks zum Anschluss an die A 1 ab. Darüber hinaus wird durch den achtstreifigen Ausbau der A 1 der Anspruch auf Lärmschutz für alle relevanten Gebiete am gesamten Ausbau-Abschnitt ausgelöst werden. Hamburg ist bestrebt, hier bereits frühzeitig im Zuge der Planungen für die A 26 eine gute Lärmschutzlösung für Kirchdorf-Süd zu realisieren und steht diesbezüglich in fachlicher Abstimmung mit dem Bund. Durch die genannten Neu- und Ausbauprojekte rückt der seit langem geforderte Lärmschutz in greifbare Nähe und wird maßgebliche Verbesserungen mit sich bringen. Offen ist noch, ob herkömmliche Lärmschutzwände zum Erreichen des gesetzlichen Lärmschutzstandards ausreichen werden oder ob weitergehende technische Lösungen (Galerie, Einhausung etc.) erforderlich werden.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi