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Metin Hakverdi
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Frage von Lars B. •

Frage an Metin Hakverdi von Lars B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhaltern werden im In- und Ausland weiterhin durch Gesetze, die gegen europäisches Recht verstoßen, in ihrer Berufsausübung behindert. Zum allgemeinen Verständnis: Buchhalter dürfen laufende Buchungen, zum Beispiel von Bankkonten, in die Rubriken eintragen, die die Kosten eines Unternehmens ausweisen. Sie dürfen sogar die Umsatzsteuer ausweisen. Aber sie dürfen diese Konten dann nicht mehr addieren. Und sie dürfen diese Tätigkeit nicht als Buchhaltung bezeichnen - aber nur, wenn sie selbstständig sind. Angestellte Buchhalter dürfen sich Buchhalter, bzw. Bilanzbuchhalter nennen. Profiteure sind die in den öffentlich-rechtlichen Kammern organisierten Steuerberater. Für die Bundessteuerberaterkammer ist das in Ordnung: "Jeder Beruf hat das Recht, auch nach Regelungen zu suchen, die seinen Mitgliedern nützen." Weil das so ist, sorgen die Steuerberaterkammern dafür, dass die Buchhalter weiterhin per Gesetz geknebelt werden. Nachdem EU-rechtlich die nationalen Befugnisse maßgeblich sind und zugleich die Dienstleistungsfreiheit herrscht, dürfen österreichische Bilanzbuchhalter in Deutschland z. B. Jahresabschlüsse erstellen. „Möchte hingegen ein deutscher Bilanzbuchhalter in Österreich tätig werden und mit den gleichen Berufsrechten wie sein österreichisches Pendant ausgestattet werden, muss er die österreichische Berufsberechtigung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz erwerben. Dagegen besitzt der österreichische Bilanzbuchhalter der sich im Rahmen der Richtlinie in Deutschland anbietet, erheblich mehr Berufsrechte“, so die Aussage von Dr. Friedrich Bock aus Wien. Das österreichische Bilanzbuchhaltergesetz ist ein beispielhaftes Vorbild für Europa.

Was wird Ihre Partei unternehmen um die Situation der deutschen Bilanzbuchhalter zu verbessern und wird Ihre Partei die Liberalisierung des Berufsrechts voran treiben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Im Rahmen einer Transparenzinitiative hat die Europäische Kommission eine Evaluierung aller reglementierten Berufe in den Mitgliedstaaten durchgeführt, um die unterschiedlichen Bedingungen für den Zugang zu verschiedenen Berufen in den EU-Mitgliedsstaaten zu erfassen und zu prüfen. Im Rahmen ihres Dienstleistungspaketes schlägt die EU unter anderem die Einführung eines Analyserasters zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Berufsregulierungen vor. Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten nachweisen, weshalb die Gemeinwohlziele ausschließlich durch Zugangsbeschränkungen oder Verhaltensregeln für die betreffenden beruflichen Tätigkeiten erreicht werden können. Bis Ende 2017 wird die Kommission die bei der Umsetzung erzielten Fortschritte bewerten und anhand einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse entscheiden, ob zusätzliche Maßnahmen zur Verwirklichung des von ihr angestrebten tieferen und faireren EU-Binnenmarkts notwendig sind.
Die SPD unterstützt grundsätzlich die Initiative der EU. Wir möchten vergleichen, welche Berufe in den einzelnen Mitgliedstaaten wie stark reglementiert sind und bestehende Hemmnisse so weit wie möglich abbauen. Legitime Schutzzwecke denen die Regelungen des Berufszugangs und der Berufsausübung dienen, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz und der Qualitätssicherung, sind jedoch bei der Ermittlung des Reformbedarfs zu berücksichtigen.

Im Übrigen werden wir unnötige Bürokratie, die gerade Selbstständige besonders hart trifft, abschaffen. Ein gutes Beispiel für Bürokratieentlastung und Investitionserleichterung ist die von uns durchgesetzte Erhöhung der steuerlichen Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi

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