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Metin Hakverdi
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Metin Hakverdi von Wolfgang S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hakverdi,

welche Vorteile soll die Übertragung der Bundesautobahnen an eine Verwaltungsgesellschaft bringen, wenn nicht Privatisierungsinteressen dahinterstehen?

Die SPD behauptet sie hätten einen Kompromiss gefunden, so dass Autobahnprivatisierungen ausgeschlossen sind. Mit dieser Aussage betrügen sie Ihre Wähler und einen grossen Teil Ihrer eigenen Parteimitglieder. Warum ist denn im Gesetzesentwurf, der am Donnerstag verabschiedet werden soll nicht der folgende Satz gestrichen worden ?

"Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben (bei der künftigen Verwaltung der Autobahnen) einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“

Sie als Jurist sollten doch einschätzen können, das dieser Satz bedeutet, das der Bundestag jeglichen Einfluß auf den Autobahnbau an eine private Gesellschaft abgibt.

Aber Sie können sich natürlich herausreden, dass Sie am Donnerstag nicht über die Autobahnprivatisierung abgestimmt haben, sondern für eine neue Form des Länderfinanzausgleiches,
in dem die geplante Privatisierung versteckt ist. So verdummt man die Bürger.

Banken und Versicherungen sind auf der Suche nach neuen Investitionsmöglichkeiten um in Zeiten des Niedrigzinses auf diese Weise hohe Renditen zu erwirtschaften, also hat sich die Lobby dieser Branche wohl mal wieder wie bei der Riesterrente (Betrug am Deutschen Volk zu Gunsten von Versicherungen und Schwächung der Rentenkasse) durchgesetzt.

Stand die Ausgliederung der Bundesautobahnen in eine Verwaltungsgesellschaft in Ihrem Koalitionsvertrag mit der CDU/CSU ? Die Antwort heisst Nein. Warum also werden Sie am 1.6. für die erforderliche Grundgesetzänderung stimmen ? Hat die SPD noch irgendein soziales Gewissen wie es von Ihrem Spitzenkandidaten ständig gepredigt wird, oder vertritt Sie hauptsächlich die Interessen von Großkonzernen,Banken und Versicherungen ?

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Strauß

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Sehr geehrter Herr Strauß,

vielen Dank für Ihre Frage. Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Das heißt aber nicht, dass „privatrechtlich“ mit „Privatisierung“ gleichzusetzen wäre. Der Staat kann sich auf vielerlei Weise organisieren. Meist tut er dies in Form von Behörden, die aber für bestimmte Aufgaben zu bürokratisch und ineffizient sind. Deshalb werden seit jeher einige staatliche Aufgaben in privatrechtlichen Organisationsformen wie der GmbH organisiert, die gleichwohl weiterhin 100 Prozent im Bundeseigentum sind und auch staatlich gesteuert werden. So wickelt der Bund zum Beispiel seine staatliche Entwicklungshilfe über eine bundeseigene GmbH, die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ab. Diese arbeitet nicht gewinnorientiert. Das soll auch für die künftige Infrastrukturgesellschaft gelten. Ein anderes Beispiel sind die Stadtwerke, mit denen viele Städte kommunale Aufgaben wie Stromerzeugung oder den öffentlichen Nahverkehr in Eigenregie erfüllen. Es wird außerdem im Grundgesetz festgeschrieben, dass der Bund 100-prozentiger Eigentümer bleiben soll - sowohl von den Bundesfernstraßen selbst als von der Infrastrukturgesellschaft. Eine Beteiligung privater Investoren – unmittelbar oder mittelbar – an der Infrastrukturgesellschaft soll ebenfalls im Grundgesetz ausgeschlossen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Metin Hakverdi

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