Frage an Metin Hakverdi von Harm S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hakverdi,
am 19.5. stimmt der Bundestag über mehrere Grundgesetzänderungen ab. Unter anderem wird über die Änderung des Art.90 GG abgestimmt, welcher die Möglichkeit des Bundes enthält, eine privatrechtliche Gesellschaft zu gründen und dieser Aufgaben der Planung, des Baus, des Betriebs, der Erhaltung, der vermögensmäßigen Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen durch Bundesgesetz zu übertragen. Durch Bundesgesetz kann außerdem die Baulast für die Bundesfernstraßen übertragen werden.
Diese Gesellschaft in privatrechtlicher Form könnte Tochtergesellschaften gründen, welche nach dem momentanen Wortlaut des Gesetzes an Private verkauft werden kann oder sich Private an ihr beteiligen können. Dies wäre eine Privatisierung durch die Hintertür. Außerdem ist ein schrankenloser Einsatz von Öffentlich-Privaten Partnerschaften möglich. Dies wird in folgendem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Georg Hermes der Goethe-Universität Frankfurt am Main und vom Rechtsanwalt Dr. Holger Weiß bestätigt:
https://www.gemeingut.org/wp-content/uploads/2016/06/Rechtsgutachten-Art.-90-GG-Hermes-Wei%C3%9F.pdf
Wieso regt die SPD keine öffentliche Debatte über die mögliche Privatisierung der Autobahnen an?
Laut einer früheren Antwort auf eine Frage über die mögliche Privatisierung von Ihnen versprechen Sie sich davon bessere Straßen und weniger Kosten für den Bund. Der Staat benötigt, im Gegensatz zu den privaten Unternehmen, aber keine Rendite beim Betreiben der Autobahnen. Was können private Unternehmen gegenüber dem Staat besser, dass sie den Erhalt der Autobahnen bezahlen und daraus auch noch Rendite generieren können, während der Staat (so folgere ich aus Ihrer Antwort) nur mit dem Erhalt finanziell überfordert ist?
Man könnte als SPD sicherlich viele Wähler gewinnen, wenn man eine
Privatisierung der Autobahnen verhindert.
Mit freundlichen Grüßen
Harm Saathoff
Sehr geehrter Herr Saathoff,
die Abstimmung über die Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes am 19.05.2017 wurde verschoben. Dies gibt uns als Parlamentarier mehr Zeit, um die noch offenen Fragen im Gesetzgebungsverfahren zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi