Frage an Metin Hakverdi von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Es soll demnächst ein Integrationsgesetz geben mit Fördern und Fordern.
Neu ist lt. offizieller Verlautbarung das wenn Deutsch Integrationskurs nicht angetreten /besucht wird sanktioniert wird.
Aber das ist doch schon längst Gesetzeslage das wenn Leistungsempfänger im Arbeitslosengeld II angebotene Deutschkurse nicht antreten Leitungen gekürzt werden. Also was ist jetzt an diesem TEil neu.
Bitte nicht auf die Wohnsitzauflage eingehen in der Antwort mit gehts besonders um die angekündigte Leistungskürzung..
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Raab,
Ziel des angestrebten Integrationsgesetzes - das Integrationsgesetz wird noch zwischen der SPD-Fraktion und der Unionsfraktion verhandelt - ist die Integration der zu uns gekommenen Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich von ihnen Eigenbemühungen zu fordern.
Zutreffend führen Sie aus, dass nach aktueller Rechtslage Leistungsempfänger im Arbeitslosengeld II mit Leistungskürzungen rechnen müssen, wenn angebotene Deutschkurse nicht angetreten werden.
Mit dem Integrationsgesetz werden aber die Menschen angesprochen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen sind, die folglich ihre Leistungen auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen. Mit dem Integrationsgesetz sollen auch für diese Menschen Integrationsmaßnahmen geschaffen und angeboten werden. Bei Ablehnung oder bei Abbruch von Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund soll mit Leistungseinschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reagiert werden.
An dem Integrationsgesetz ist mithin zum einen die Schaffung von frühzeitigen Integrationsangeboten neu und zum anderen die Kürzung von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn bei diesen nicht mitgewirkt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi