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Metin Hakverdi
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Frage von Birger Z. •

Frage an Metin Hakverdi von Birger Z. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hakverdi,

wie ich hörte haben sich zwei Abgeordnete, Herr Janecek und Herr Pfeiffer, für eine Legalisierung des Erwerbs und Besitzes von Cannabis ausgesprochen. Positionspapier hier: http://www.tagesschau.de/inland/positionspapier-cannabis-legalisierung-101~_origin-1108f2c0-feb3-469f-8a37-2d56cbd0a70a.pdf

Ich begrüße diese Position sehr, da ich ebenfalls glaube, dass mit Repression in diesem Bereich des Drogenkonsums keine gewünschten Ziele erreicht werden können. Es besteht hier nun die Chance eine seit Jahrzehnten verfehlte Drogenpolitik zu korrigieren und anstatt zu kriminalisieren eine breit geförderte Bildungspolitik als Antidrogenpolitik zu verstehen.

Wie stehen Sie zu diesem Vorstoß, können Sie sich nicht auch anschließen und helfen diesen im Ansatz guten Vorstoß weiter zu tragen?

Viele Grüße
Birger Zimmermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

vielen Dank ihre Frage.

In jüngster Zeit wird die Legalisierung von Cannabis politisch und gesellschaftlich verstärkt diskutiert. Der Forderung, Cannabis zu legalisieren, haben sich meine Kollegen Janecek und Dr. Pfeiffer in ihrer gemeinsamen Stellungnahme angeschlossen. Auch in der SPD-Bundestagsfraktion gibt es viele Diskussionen und es werden zum Teil gegensätzliche Standpunkte vertreten.

Die derzeitige Rechtslage zum Umgang mit Drogen und Drogenkonsum in Deutschland ist verbesserungsbedürftig. Heute müssen Bürgerinnen und Bürger, die Cannabis für den privaten Konsum erwerben, sich verschaffen oder anbauen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Es besteht ein Widerspruch zwischen der de facto Nicht-Strafbarkeit des privaten Konsums und der Strafbarkeit des Erwerbs auch von kleinsten Mengen, für dessen Aufhebung sich die SPD einsetzt und die konsequente Durchsetzung und Anwendung des § 31 a Betäubungsmittelgesetz fordert.

Neben der rechtlichen Betrachtung müssen wir auch die medizinische Verwendung von Cannabis berücksichtigen. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Cannabis als medizinisches Schmerzmittel genutzt werden kann. Seit 2011 dürfen cannabishaltige Präparate hergestellt und verschrieben werden. Die Bundesregierung wird die Situation der betroffenen Patientinnen und Patienten, die heute die entsprechenden Präparate auf Privat-Rezept kostenpflichtig erwerben müssen, weiter verbessern. Es gelten jedoch für die Zulassung und Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen dabei u. a. die gleichen Anforderungen an die Unbedenklichkeit, den Nutzen und die Qualität der cannabishaltigen Präparate wie für andere Medikamente.

Der Hamburger Koalitionsvertrag zwischen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sieht starke suchtpräventive Anstrengungen vor. Im Koalitionsvertrag wird die Zunahme des Cannabis-Konsums von Jugendlichen mit großer Sorge betrachtet. Die Koalitionspartner wollen sich im Gesundheitsausschuss mit Experten über ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis beraten. Dieses Verfahren begrüße ich. Ich denke, man kann, ohne sich in einen dogmatischen Grabenkrieg zu begeben, über die Vor- und Nachteile einer kontrollierten Abgabe von Cannabis und einer Verbesserung der Rechtslage diskutieren. Jedoch müssen die Drogenprävention sowie der Kinder- und Jugendschutz Priorität haben.

Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi

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