Frage an Metin Hakverdi von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hakverdi,
Nachfrage zu
http://www.abgeordnetenwatch.de/metin_hakverdi-778-78160--f433934.html#q433934
haben Sie es sich mit Ihrer Antwort zu einfach gemacht?
In dem von mir erwähnten Beispiel (laut Bekanntenkreis nicht selten) wird
folgendes Problem deutlich:
Eine Anwältin verhindert durch Versäumung der Frist eine vereinbarte Berufung.
Ihre Berufshaftpflichtversicherung verweigert eine Entschädigung. Dann klagt der Mandant gegen die Anwältin. Der Mandant muss beweisen, dass es in
der Berufung ein besseres Ergebnis gegeben hätte. Als Beweis legt dieser beim Gericht die von der Anwältin gefertigte Klageschrift vor. Wie wird jetzt die
Anwältin darauf reagieren? Wird sie ihre Rechtsauffassung widerrufen und
sogar Sachverhalte benutzen, die ihr in der Zeit ihrer Tätigkeit für den Mandanten bekannt wurden? Würden dann andere Pflichtverletzungen hinzukommen?
Dass ein Schaden bewiesen werden muss, ist klar. Dürfen aber die Nebenwirkungen
beim Ausmaß der Beweispflicht zu Problemem für die Beteiligten werden und sogar Rechtsverletzungen provozieren?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
bezüglich dieses konkreten Falles kann ich Ihnen nicht sagen, wie die die Anwältin darauf reagieren wird. Ich vermute auch, dass Sie diese Frage eher abstrakt meinen. Dass die Ausführungen zur Beweispflicht nicht immer leicht für Kläger und/ oder Beklagte sind, kommt regelmäßig vor. Es widerspräche jedoch dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, wenn Rechtsbrüche vom Richter verlangt werden würden – Kein Richter dürfte also vom Anwalt verlangen, gegen seine Verschwiegenheitspflichten zu verstoßen. Auch das Berufsrecht des Anwalts und seine Zulassung als Anwalt könnten so gefährdet werden – dem Anwalt selbst dürfte also auch nicht daran gelegen sein, über Details zu sprechen, die er im Rahmen seiner Vertrauensposition erfuhr.
Wenngleich also der Beweis des Schadens unabdingbar ist, so kann zumindest vom Richter nicht verlangt werden, dass der Beweispflicht wegen ein Anwalt gegen seine Schweigepflichten verstößt. Solche Unstimmigkeiten im deutschen Recht sind nicht gewollt. Der Problemkreis, den Sie ansprechen, ist jedoch sehr differenziert zu bewerten, da jeder Einzelfall andere Konsequenzen mit sich bringt. Deswegen kann ich Ihnen gern anbieten, dass Sie mich in meinem Berliner Büro unter 030 227 79191 anrufen und wir dies - falls gewünscht - im Dialog besser besprechen können. Im Rahmen dieses Angebots möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass dieses Gespräch keine Rechtsberatung ersetzen können wird oder soll und ich laufende Gerichtsprozesse nicht bewerten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi