Warum werden Ehegatten von entsandtem Bundespersonal, das nicht dem auswärtigen Dienst angehört finanziell massiv schlechter gestellt?
Sehr geehrte Frau Spellerberg,
nach eigenem Bekunden interessieren Sie sich für außenpolitische Aspekte und Frauenpolitik. Ich bin über eine Bundesbehörde ins Ausland entsandt. Für mich gilt aber nicht das Gesetz über den auswärtigen Dienst. Damit gilt für mich auch nicht BBesG §53 abs. 6.Dort wird geregelt, dass Beamte, die über den Auswärtigen Dienst entsandt werden für ihre Ehegatten einen Zuschlag zur Bildung einer Altersvorsorge bekommen. Meiner Frau droht aufgrund meiner Entsendung nun eine Rentenlücke von 7 Jahren, da ich solange im Ausland bin. Manche Beamte werden erst zum auswärtigen Dienst hinzu versetzt bevor sie temporär für 3 Jahre ins Aussland geschickt werden.
Was rechtfertigt aber nun die Ungleichbehandlung meiner Frau bzgl der Rente im Vergleich zu einer Gattin eines Beamten für den das Gesetz über den auswärtigen Dienst gilt? Die derzeitige Regelung führt dazu, dass Frauen in eine Abhängigkeit getrieben werden, damit sie im Alter keine Nachteile befürchten müssen.
Ich teile Ihre Auffassung, dass es für die Ehepartner der entsendeten Beamt*innen wichtig ist, dass ihre Versorgung im Alter durch die Entsendung nicht gefährdet wird. Auch aus einem frauenpolitischen Gesichtspunkt kann ich es nur befürworten, dass Ehepartner durch die Entsendung ins Ausland nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis getrieben werden. Insoweit ist es ganz grundsätzlich wünschenswert, dass die Ehepartner über eine § 53 Abs. 6 BBesG entsprechende Regelung abgesichert werden.
Leider ist es mir nicht möglich, zu ihrem Fall umfassend Stellung zu nehmen. Es fehlen mir Informationen darüber, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie ins Ausland versetzt werden und welche gesetzlichen Regelungen einschlägig sind. Senden Sie mir gerne weitere Informationen an meine E-Mail-Adresse Merle.spellerberg@bundestag.de