Sehr geehrte Frau Spellerberg, wann wird der Familiennachzug von ausländischen Ehepartnern von Deutschen, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist, geändert ohne Zertifikat A1?
Sehr geehrte Frau Spellerberg, ich bin mit einer indonesischen Frau verheiratet und für sie ist die Sprachbarriere zu hoch. Im Gegensatz zu Flüchtlingen dürfen Deutsche ihren Ehepartner aber nicht ohne den Sprachnachweis zu sich holen. Das ist ungerecht und eine Benachteiligung von der eigenen Bevölkerung gegenüber Flüchtlingen.
Mit freundlichen Grüßen
D. F.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die bestehende Rechtslage zu ändern und allen nachziehenden Ehepartner:innen zu ermöglichen, den erforderlichen Sprachnachweis erst unverzüglich nach ihrer Ankunft zu erbringen. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht haben wir dahingehend einen ersten Schritt getan: Bei Fachkräften entfällt die Erfordernis eines Sprachnachweises vor der Einreise. An unserem Vorhaben, den Wegfall des Sprachnachweises vor der Einreise für alle Ehepartner:innen zu verankern, halten wir fest und sind bemüht, es schnellstmöglich umzusetzen.
Schon jetzt wird in bestimmten Fällen von einem Sprachnachweis vor der Einreise abgesehen. Weiterführende Informationen finden Sie hier auf der Seite des Bundesinnenministeriums: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=18.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Frau alles Gute.