Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.
Frage von Marcel B. • 23.12.2021
Antwort von Melis Sekmen CDU • 05.07.2022
Frage von Heike Maria M. • 20.12.2021
Antwort von Melis Sekmen CDU • 05.07.2022
Sonderzahlungen des Arbeitsgebers auf Grund der Corona-Pandemie bleiben in Höhe von bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Corona-Prämien in dieser Höhe werden auch bei Bezug von ergänzenden SGB II-Leistungen oder Kinderzuschlag nicht auf das Einkommen angerechnet.
Frage von Bernhard R. • 08.12.2021
Antwort von Melis Sekmen CDU • 05.07.2022
Es gilt die koloniale Vergangenheit gesamtgesellschaftlich aufzuarbeiten. Provenienzforschung und Restitution von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sind in diesem Zusammenhang nur Teil des Ganzen.
Frage von Gabriele G. • 30.07.2021
Antwort ausstehend von Melis Sekmen CDU