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Melis Sekmen
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Frage von Marcel B. •

Wie stehen Sie dazu, dass das RKI jemanden, der innerhalb von 28 Tagen nachdem er PCR-positiv getestet wurde, bei einem Autounfall oder per Selbstmord stirbt, als Corona-Toten zählt? Quelle: unten

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben. Diese werden dort zu den veröffentlichten Zahlen zusammengefasst.

Darüber hinaus wird in fast allen Ländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Melis Sekmen

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