Frage an Melanie Bernstein von sievers k. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo!
Ich habe eine ganz kurze Frage.
Wie kann es sein, dass weder bei der Landtags- als auch bei der letzten Bundestagswahl in den Wahllokalen niemand, und das obwohl ich die Sitzer dazu aufforderte, die Personalien der Wähler kontrollieren wollte.
Wissen Sie wie leicht es wäre auf diese Art zig Stimmen für irgendwelche Randparteien zu generieren. Einmal morgens, einmal Nachmittags in allen näheren Wahllokalen. und am besten mit ein paar Freunden.
Nichtwähler deren Stimmzettel man sich "leihen", bzw enttäuschte Nichtwähler dieser Art, kennt doch jeder zuhauf.
Und personliches Erkennen der Wähler ist heutzutage so gut wie ausgeschlossen.
Im Fernsehen wird grossspurig gezeigt, wie selbst unsere Bundeskanzlerin ihren Perso vorzeigen muss.
Ich war mit meiner Nachfrage eher ein Ärgerniss.
Und wozu soll man seinen Personalausweis zur Wahl mitbringen, wie in der Wahlbenachrichtigung geschrieben steht.
In Wahllokal verwies man nach Kiel. Weder meine Schreiben an das Landesparlament noch an das Bundesparlament wurden beantwortet.
Eigentlich müsste die gesamte Wahl wiederholt werden, denn mein obiges Beispiel könnte doch schon längst angewandt worden seien.
MfG
Sehr geehrter Herr Sievers,
vielen Dank für Ihre Frage.
Laut gesetzlicher Grundlage genügt es bei Bundestagswahlen seine Wahlbenachrichtigung vorzulegen, um einen amtlichen Stimmzettel zu erhalten. Liegt diese Benachrichtigung nicht vor, muss man sich auf Verlangen ausweisen; dann werden die Daten durch den Wahlvorstand mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen.
Wenn Sie einen Einspruch gegen die Bundestagswahl geltend machen möchten, können Sie diesen gerne einreichen an: Deutschen Bundestag, Wahlprüfungsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin bzw. per Fax an 030 227-36097.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Melanie Bernstein