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Mehrdad Mostofizadeh
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nadine Z. •

Kann ich als Anwärter, der in der GKV versichert ist, die Beihilfe beantragen?

Ich bin 39 Jahre alt undaktuell Anwärter (Beamter auf Widerruf). Wenn alles gut geht werde ich im Dezember 2023 zum Beamten auf Probe ernannt. Ich bin in der GKV, weil mich keine PKV versichert. Gilt die Regelung auch für mich, das ich einen Antrag zur GKV Beihilfe beantragen kann, wenn ich Beamter auf Probe werde?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Z.,

 

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch.

 

Wir haben ein großes Interesse daran, die Bedingungen für Beamtinnen und Beamte möglichst attraktiv und flexibel zu gestalten und setzen uns darum seit längerem für die Einführung der Wahlmöglichkeit für eine pauschalen Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung ein.

 

Dieses Thema konnten wir auch in den Koalitionsverhandlungen erfolgreich platzieren:

 

„Dazu werden wir zur Attraktivitätssteigerung eine einmalige Wahlmöglichkeit am Anfang des Beamtenverhältnisses einführen, indem auf Antrag eine pauschale Beihilfe in Höhe des jeweiligen Arbeitgeberbeitrags zu einer Krankenvollversicherung alternativ zur bisherigen individuellen Beihilfe gezahlt wird. Diese Wahlmöglichkeit werden wir zunächst zeitlich befristen und auf ihre Wirksamkeit evaluieren.“ (S. 144)

 

Der genaue Umsetzungszeitpunkt wird derzeit gemeinsam mit unserem Koalitionspartner besprochen und ist deshalb derzeit noch offen.

Leider konnten wir als ersten Schritt nur eine einmalige Wahlmöglichkeit für neue Beamtinnen und Beamte im Koalitionsvertrag durchsetzen. Zu welchem genauen Zeitpunkt die Wahlmöglichkeit stattfinden soll, ob zur Ernennung zur Beamtin/ zum Beamten auf Widerruf oder bei der Verbeamtung auf Lebenszeit, wurde sich noch nicht verständigt.

 

Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass sich der DBB NRW hierzu bereits ablehnend positioniert hat:

 

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/licht-und-schatten/

 

Gleichwohl werden wir uns weiterhin für eine möglichst umfassende Lösung der Problematik einsetzen und auf die Einhaltung des Koalitionsvertrags pochen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mehrdad Mostofizadeh

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