(...) Ein einen Überwachungsstaat kennzeichnendes gezieltes Ausspähen aller Bürger und Bürgerinnen darf danach eben gerade nicht stattfinden. (...) In vom BVerfG vorgegebenen Rahmen sich befindliche Online-Durchsuchungen sehe ich keinen Überwachungsstaat.
(...) Landtag. Ich bin der Überzeugung, dass die von der Europäischen Union von allen Mitgliedsstaaten geforderte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung - im Übrigen vom BVerfG in engen Grenzen für zulässig erklärt - auch bei uns getroffen werden sollte, um schwerwiegende Straftaten (Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kinderpornographie, etc) aufzuklären oder zu verhindern. Die verfassungskonforme Speicherung der Nutzungsdaten, auf die nur bei schwerwiegenden Straftaten zurückgegriffen werden kann, nachdem ein Richter geprüft hat, ob die Voraussetzungen vorliegen, halte ich auch angesichts der veränderten Kommunikationsmöglichkeiten und des -verhaltens für geboten. (...)