Frage an Mechthild Ross-Luttmann von Thomas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,
in Ihrer Antwort auf die Frage von H. M. haben Sie die engen Grenzen für eine Online-Durchsuchung dargelegt, die das BVerfG auferlegt hat.
In diesem Zusammenhang interessiert mich nach der Durchsicht der "Staatstrojaner-Auswertung" durch Computer-Experten Ihre Einschätzung zu folgenden Fragen:
Wie ist aus Ihrer Sicht die Nachladefunktion, die das Aufbringen fremder Informationen auf das zu überwachende Zielsystem erlaubt, mit den Bürgerrechten, der Unschuldsvermutung und den Ausführungen des BVerfG vereinbar?
Inwiefern darf eine solche Protokollierung rechtlich verwertbar sein, wenn eine Manipulation auf dem Wege der eigentlichen Übertragung technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Bleicher