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Mechthild Ross-Luttmann
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Frage von Maximilian M. •

Frage an Mechthild Ross-Luttmann von Maximilian M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,

ich zitiere Ihre Antwort vom 12.10.2011:
"Insoweit sehe ich uns noch nicht auf dem Weg hin zu einem Überwachungsstaat, der für mich dann vorläge, wenn er seine Bürger und Bürgerinnen mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (auch illegalen) überwacht - wie es bsw. in der DDR üblich war."

Angenommen die Spitzelmethoden der bayerischen Behörden erweisen sich als verfassungswidrig und somit als illegal, leben wir dann Ihrer Meinung nach in einem Überwachungsstaat?

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Antwort von
CDU

Das BVerfG hat im Februar 2008 für online Durchsuchungen ein grundrechtlich erhebliches Schutzbedürfnis gesehen und die „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrecht festgestellt. Die heimliche Nutzung eines informationstechnischen Systems ist demnach nur in engen Grenzen zulässig, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut“ vorliegt. Ein einen Überwachungsstaat kennzeichnendes gezieltes Ausspähen aller Bürger und Bürgerinnen darf danach eben gerade nicht stattfinden.
In vom BVerfG vorgegebenen Rahmen sich befindliche Online-Durchsuchungen sehe ich keinen Überwachungsstaat.