Frage an Mechthild Ross-Luttmann von Tobias M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,
auf der Website des Abgeordneten Helge-Limburg werden Sie folgendermaßen zitiert:
"Es geht nicht darum, dass wir zu einem Überwachungsstaat werden, sondern lediglich darum, zu speichern, wer wann mit wem und wo telefoniert hat."
In dem Zusammenhang würde mich folgende Frage sehr interessieren. Wie definieren Sie den Begriff "Überwachungsstaat" ?
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias Manthey
Quelle:
http://www.helge-limburg.de/aktuelles/zitat_der_woche/index.html
Ausgangspunkt meiner Aussage war eine längere Debatte im September zum Antrag der SPD- Fraktion zur Vorratsdatenspeicherung im Nieders. Landtag. Ich bin der Überzeugung, dass die von der Europäischen Union von allen Mitgliedsstaaten geforderte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung - im Übrigen vom BVerfG in engen Grenzen für zulässig erklärt - auch bei uns getroffen werden sollte, um schwerwiegende Straftaten (Terrorismus, organisierte Kriminalität, Kinderpornographie, etc) aufzuklären oder zu verhindern. Die verfassungskonforme Speicherung der Nutzungsdaten, auf die nur bei schwerwiegenden Straftaten zurückgegriffen werden kann, nachdem ein Richter geprüft hat, ob die Voraussetzungen vorliegen, halte ich auch angesichts der veränderten Kommunikationsmöglichkeiten und des -verhaltens für geboten.
Insoweit sehe ich uns noch nicht auf dem Weg hin zu einem Überwachungsstaat, der für mich dann vorläge, wenn er seine Bürger und Bürgerinnen mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (auch illegalen) überwacht - wie es bsw. in der DDR üblich war.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Ross-Luttmann