Frage an Mechthild Ross-Luttmann von Mathias F. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,
In ihrem Nachbarland NRW hat sich eine Polizistin beschwert, dass sie zu einer Routinekontrolle den Oberkörper frei machen musste.
Bei einem Verkehrsunfall wirken hier durch Gurt und Airbag enorme Kräfte auf den Oberkörper, so dass eine solche Untersuchung so falsch nicht sein kann. Ich denke, das Problem liegt eher darin, dass die Frau sich durch den männlichen Arzt in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt sah.
In Niedersachsen werden die Bewerber für den gehobenen Polizeidienst von einer Ärztin im Beisein von zwei Assistentinnen untersucht.
http://www.polizei-studium.de/polizeiaerztliche_untersuchung,23.html
Die Männer müssen sich für diese Untersuchung vollständig entkleiden, die Frauen behalten die Unterwäsche (zumindest teilweise) an. Die PDV 300 unterscheidet für diese Untersuchung, im Gegensatz etwa zur ZDv 46 der BW, nicht zwischen Frauen und Männern. Bei beiden Geschlechtern muss die Haut und der Bewegungsapparat vollständig kontrolliert werden, für die Genitalien ist keine spezielle Untersuchung vorgesehen, hier wird eine Anamnese erhoben. Dementsprechend werden die Genitalien der Männer auch nicht abgetastet, sie müssen sich jedoch die Vorhaut zurück ziehen und den Genitalbereich begutachten lassen.
Wieso müssen sich in Niedersachsen nur die Männer vollständig entkleiden?
Welche Ausschlusskriterien der Diensttauglichkeit hofft die Ärztin unter der Vorhaut der nackten Männer zu finden?
Warum müssen noch zwei weitere Frauen ohne Sichtschutz zugegen sein, obwohl diese Untersuchung für die Männer sowieso schon deutlich schamverletzender ist?
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Frost