Frage an Mechthild Ross-Luttmann von Jens S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ross-Luttmann,
im Zuge der Diskussionen zur Gesundheitsreform beschäftigt mich eine Frage schon sehr lange.
Um Kosten zu senken und somit die Qualität der ärztlichen Versorgung sicher zu stellen und allen Bürgerinnen und Bürgern eben diese Versorgung zu ermöglichen müssen alle beteiligten Ihren Beitrag dazu leisten.
Meine Frage in diesem Zusammenhang:
Gibt es für die Krankenkassen eine festgelegte Obergrenze welchen prozentualen Anteil der Mitgliederbeiträge maximal für die eigene Verwaltung ausgegeben werden dürfen. Sollte man eine solche Obergrenze nicht festlegen bzw herabsetzen um den Versicherten einen möglichst hohen Anteil der Mitgliedsbeiträgen in Form von medizinischen Leistungen zurück zu geben?
MfG
Jens Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
mit dem GKV - Modernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber bestimmt, dass die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen bis 2007 an die Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland gekoppelt sind. Das heißt, dass die Krankenkassen ihre Verwaltungskosten nur in dem Umfang erhöhen dürfen, wie sich auch prozentual die Einkommen der Mitglieder entwickeln. Liegen die Verwaltungskosten dennoch um mehr als 10 % über dem Durchschnitt aller Kassen, darf der Verwaltungsetat im Folgejahr nicht steigen. Für das Jahr 2008 hat der Gesetzgeber keine Folgeregelung getroffen. Dies hängt damit zusammen, dass mit Einführung des Gesundheitsfonds und der damit verbundenen Möglichkeit der Erhebung von Zusatzbeiträgen, die Krankenkassen aus eigenem Interesse bemüht sein werden, die Verwaltungskosten gering zu halten, um einen zusätzlichen Beitrag zu vermeiden.
Herzliche Grüße
Mechthild Ross-Luttmann