Sehr geehrte Frau Heil,Frage:Wann wird das Mietrecht ins Grundgesetz ,übernommen?
Meine persönliche Meinung ist dazu:Um alle Mieter/innen vor laufend steigende hohe Mietkosten besser zu schützen und zu entlasten.Damit niemand in Mietschulden und Wohnungslosigkeit trifftet.Es betrifft hauptsächlich Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,z.b.geringverdiener,Familien mit Kindern,Rentner/innen.Und warum werden bei einigen Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen ,Wohngeldantrage abgelegt.Und was heißt eigendlich bei der Wohngeldstelle,"sie rechnen beim Wohngeldantrag/Miete Werbekosten raus u.deswegen Wohngeld abgelehnt.Was sind das für Werbekosten die aus der Miete rausgerechnet werden?Die Mieter/innen machen doch keine Werbung.Wann kommt die Heizkostenbremse und Heizkostenzuschuss?Durch das Heizkostengesetz werden viele Mieter/innen in die Mietschuldenfalle /Wohnungslosigkeit gedrügt und dazu die Hohe Stromkosten für Wärmepumpen.Wehr soll das bezahlen und von was soll man noch leben?Dazu kommen Medikamente ,Arzt/Fahrkosten,Arzt Zuzahlungen,U.s.w..