Frage an Mechthild Heil von Hans-Peter E. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Heil,
ich wohne in Ihrem Wahlkreis (Im Rosental, Andernach) und finde es irritierend, dass die CDU Fraktion im Deutschen Bundestag Herrn Wulff trotz wahrscheinlich offensichtlich gesetzwidriger Vorteilnahme im Amt, sprich Bestechlichkeit, nicht klar zum Rücktritt auffordert. Der Staatsrechtler Herr von Arnim hat ein Rechtsgutachten angefertigt, das vergangene Woche vorab im Spiegel veröffentlicht wurde. Demnach hat sich Herr Wulff sehr wahrscheinlich strafbar gemacht. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,809037,00.html
Jeder Angestellte oder Beamte würde seine Position verlieren, wenn Geschenke in einer solchen Dimension angenommen würden. Als selbständiger Berater habe ich meinem Partner auf Kundenseite einmal einen Wanderführer geschenkt. Dieser konnte das Geschenk im Wert von 19,90 erst entgegennehmen, als er dafür von der Compliance im Konzern grünes Licht bekam.
Wie wollen Sie einen Bauamtsleiter in Ihrem Wahlkreis zu gesetzmäßigen und unparteiischem Handeln und Entscheiden zwingen, wenn der amtierende Bundespräsident sich diesbezüglich strafbar gemacht hat und weiter im Amt bleibt?
Ich möchte Sie darum bitten, dass Sie in Ihrer Fraktion
* für einen Rücktritt von Herr Wulff plädieren
* und bei dem niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann gelegentlich darauf hinwirken, dass die weisungsgebundene zuständige Staatsanwaltschaft endlich offiziell in diesem Fall ermittelt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen würden, wie Sie diese Angelegenheit sehen und was Sie diesbezüglich unternommen haben.
Mit freundlichen Grüßen