Frage an Mechthild Dyckmans von Stephan S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
Schon vor über einem Jahr wurde das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit verabschiedet.
Dadurch wurde u.a. ja namentlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Möglichkeit gewährt, Zugriff auf die Kontostammdaten einzelner Kontoinhaber zu erlangen.
Ich habe dazu folgende Fragen :
1) Wie steht die FDP zu dieser Aufweichung des Bankgeheimnisses namentlich im Hinblick auf möglicherweise tangierte Grundrechte der einzelnen Kontoinhaber ?
2) Halten Sie die derzeit gegebenen Abfragemöglichkeiten für ein effektives Mittel im Kampf gegen Terrorismus und Geldwäsche - wie es die Befürworter dieser Regelungen immer wieder betonen ?
3) Plant die FDP für den Fall eines Wahlsiegs Änderungen an der derzeit geltenden Rechtslage ?
Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Frage !
Sehr geehrter Herr Schwirzer,
vielen Dank für Ihre Fragen, die ich hiermit beantworten will.
Die liberale Bürgergesellschaft lebt von Vertrauensbeziehungen. Ständige lückenlose Überwachung durch den Staat lehnen wir ab. Wir werden deshalb nach dem Regierungswechsel das Bankgeheimnis wieder herstellen. Wir sehen in der faktischen Abschaffung des Bankgeheimnisses eine Ermächtigung des Staates, sich jederzeit über jedermanns Bankkonto zu informieren. Das ist staatliche Schnüffelei! Darüber hinaus bedarf es noch nicht einmal einer richterlichen Anordnung für diesen Grundrechtseingriff und weder der Bankkunde noch die Bank erfahren von der Abfrage. Orwell lässt grüßen! Es ist auch in keiner Weise dargetan, wie durch diese Grundgesetzeinschränkung tatsächlich Terrorismus und Geldwäsche verhindert oder effektiv bekämpft werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans