Frage an Mechthild Dyckmans von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werte Frau Dyckmans,
vielen Dank für die Beantwortung der Frage vom 1.8. von H. W. bzgl. der Entscheidung des BVerfG von 1994. Sie stellen korrekt dar, dass das Verbot durch das Gericht als Rechtmäßig anerkannt wurde.
Allerdings erwähnen Sie nicht den weiteren Text, in dem es unter anderem heisst, es seien
- die Repression nicht verhältnismäßig
- "geringe Mengen" zu bestimmen, bei dem der Täter Straffrei angeht
- bundesweite einheitliche "geringe Mengen" festzulegen
- einheitlich und gleiche Verfolgungspraxis bundesweit
- Abgabemodelle auszutesten
Die Vereinheitlichung der "geringen Menge" wird schon laut Nachrichtenartikeln schon betrieben.
Meine Frage ist: Was ist mit den seit über 18 Jahren angemahnten Abgabemodellen und der bundesweit einheitlichen Verfolgungspraxis (insbs. zb. bei minderjährigen Jugendlichen: http://j.mp/1dR3rA4 ) ?
mfg,
Martin Steldinger
Sehr geehrter Herr Steldinger,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Ob ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäß § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestellt wird oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und liegt im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Die Festlegung der Grenzwerte, bis zu denen Ermittlungsverfahren eingestellt werden können, obliegt der Zuständigkeit der Länder. Dies ist eine bewusste Entscheidung des föderalen Systems. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die Bundesländer alle - mit Ausnahme von Berlin (15 g), Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen (beide 10 g) - eine einheitliche Grenze von 6 g festgelegt. Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung würde ich es sehr begrüßen, wenn die Länder sich auf eine bundeseinheitliche Einstellungspraxis einigen würden.
Eine kontrollierte Abgabe haben wir zur Behandlung der Opiatabhängigkeit geschaffen. Den Patienten stehen verschiedene Substitutionsmittel - inzwischen auch Diamorphin - zur Verfügung. Für Cannabis ist dies zurzeit nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans