Frage an Mechthild Dyckmans von Dirk M. bezüglich Recht
Hallo Frau Dyckmans,
ich würde gern ihrer Position als Drogenbeauftragte der Bundesregierung zu dem Fall des Cannabispatienten Bernd V. und den Folgen für den halb erblindeten Glaukompatienten erfahren. Ihm wurde, trotz gültiger Genehmigungen von allen nötigen Stellen, der Führerschein entzogen. Dies wurde veranlasst ohne Grund.
Muß also jetzt jeder Deutsche Cannabispatient damit rechnen das ihm automatisch der Führerschein entzogen wird ?
Seine Geschichte ist hier nachzulesen: http://hanfjournal.de/hajo-website/artikel/2013/164_september/s03_0913_Super_Gauck_ganz_super.php
Dirk Meding
Sehr geehrter Herr Meding,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. September 2013.
Cannabis als Medizin gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wie Sie anhand des Beispiels von Bernd V. anführen, kann der Konsum von Cannabis aus medizinischen Gründen - ebenso wie andere Medikamente - Auswirkung auf die Verkehrssicherheit haben. Eine pauschale Aussage zum Zusammenhang des Konsums von Cannbis aus mdizinischen Gründen und der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges vermag ich allerdings nicht zu treffen. Dies ist stets eine Einzelfallentscheidung.
Diesbezüglich möchte ich Sie auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 17/9868) aufmerksam machen. Bei Interesse können Sie die Antwort hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/098/1709868.pdf
Anders als beim Konsum von Alkohol gibt es für THC bislang keinen Grenzwert, der auf eine Fahruntauglichkeit schließen lässt. In dem EU-Projekt DRUID wurden erstmalig epidemiologische und experimentelle Untersuchungen des Einflusses von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit bzw. auf verkehrssicheres Verhalten durchgeführt. Im Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) berät die Grenzwertkommission die Thematik von THC-Grenzwerten.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans