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Mechthild Dyckmans
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Frage von Judith B. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Judith B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Ist es wahr, dass man im Krankenhaus bei der Einwilligungserklärung Blatt "Laparoskopie/Pelviskopie Doku gyn4" bei "Ich willige folgenden weiterführenden Eingriff ein " ein Kreuzchen als Patient machen muss, weil sonst der Arzt die OP ablehnt ?
Falls ja, dann müsste ja jede spätere Klage aussichtlos sein ?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

MFG
Frau Bühren

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Bühren,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Januar, die ich mit Interesse gelesen habe. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages keinen Rechtsrat erteilen darf und es deshalb bei allgemein gehaltenen Anmerkungen belassen muss.

Grundsätzlich ist es so, dass vor wichtigen Operationen der Arzt mit dem Patienten ein Aufklärungsgespräch führt und ihm zusätzlich ein Aufklärungsformular aushändigt, mit dessen Hilfe sich der Patient noch einmal umfassend über die Risiken der jeweiligen Operation informieren kann.
Ob der Arzt unter Umständen einen Eingriff bei Nichterteilung der Einwilligung verweigern darf, hängt sehr stark vom individuellen Einzelfall ab, so dass ich diese Frage nicht pauschal beantworten kann. In der Regel geschieht die Einwilligung in weitere Eingriffe aber auch zur Besserstellung des Patienten, da sonst eventuell eine laufende Operation - mangels Einwilligung - abgebrochen werden muss, der Patient noch einmal gefragt werden muss, und anschließend ein zweites Mal operiert werden muss.
Eine Klage wird durch die Einwilligung in weiterführende Eingriffe keinesfalls ausgeschlossen. Falls der Arzt einen juristisch relevanten Fehler bei der Operation begeht, kann dieser immer gerichtlich überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans, MdB