Frage an Mechthild Dyckmans von Dirk W. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Dyckmans,
wie ist Ihre Meinung zu der Diskussion über die einsitzenden und rechtmäßig verurteilten Terroristen der RAF? Darf man solche Menschen vorzeitig entlassen, die weder Angaben zur Ermordung noch von Hintermännern gemacht haben und auch nicht tun werden? Wie viele Familien und deren Angehörige wurden dadurch jäh aus dem gewohnten Familienleben gerissen, wurden Kindern die Väter genommen! Lebenslänglich heißt für meine Rechtsauffasung auch das, was die Bedeutung ausdrückt! Hier wurden Menschen ermordet, mit Vorsatz, und das nicht nur einmal! Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar,
m.f.G
D. Weide
Sehr geehrter Herr Weide,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zur vorzeitigen Entlassung bzw. Begnadigung von RAF-Terroristen. Sie sprechen damit ein ausgesprochen schwieriges und vielschichtiges Thema an.
Einerseits sind von Herrn Klar und Frau Mohnhaupt Straftaten begangen worden, die so schwer wiegen, dass eine Verurteilung zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von maximal 15 Jahren nicht als schuldangemessen angesehen wurde. Andererseits teile ich die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass wir zum Schutz der Menschenwürde auch von verurteilten Straftätern deren Chance, jemals wieder in Freiheit zu gelangen, nicht gänzlich ausschließen dürfen.
Sowohl Frau Mohnhaupt als auch Herr Klar verbüßen wegen der von ihnen begangenen Verbrechen, die das Leid verursacht haben, das Sie zu Recht ansprechen, bereits seit 24 Jahren die gegen sie verhängte Freiheitsstrafe. Nach einem so langen Zeitraum sieht unsere Rechtsordnung nun im Falle von Frau Mohnhaupt die Möglichkeit einer Untersuchung vor, ob die Vollstreckung des Restes der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dies hängt insbesondere davon ab, ob eine derartige Aussetzung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann. Hierfür kommt es neben den Umständen der Taten auch auf das Verhalten im Vollzug an. Ob Frau Mohnhaupt unter diesen Voraussetzungen eine positive Prognose gestellt werden kann, muß sorgfältig geprüft werden und ich bin sicher, das zuständige Gericht wird dies tun.
Der Fall von Herrn Klar ist jedoch anders gelagert. Für ihn ist die Mindestverbüßungsdauer noch nicht abgelaufen. Zur Zeit kann er damit nur wieder in Freiheit gelangen, wenn der Bundespräsident ihn begnadigt. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Bundespräsident bei dieser Entscheidung die Gefühle der Familienangehörigen der Opfer nicht unbeachtet lassen wird. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass es für sie ganz wesentlich darauf ankommt, ob Herr Klar ein Zeichen der Reue setzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans, MdB
Justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion