Frage an Mechthild Dyckmans von Benjamin W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
wie kann es sein, dass ich per Mail von einem deutschen Unternehmen aus Buggingen Werbung für umstrittene e-Zigaretten erhalte?
"GRATIS statt 29,90 EUR: e-Zigarette Starterset mit Aroma-Depot-Mix"
Es werden "Aromakapseln" sowohl ohne als auch mit Nikotin angeboten. Deckt sich das mit den Zielen der Suchtpraevention der Bundesregierung?
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Walter
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich gibt es zur E-Zigarette folgenden Sachstand:
Am 19.12. vergangenen Jahres hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine neue Tabakproduktrichtlinie vorgelegt. Im Vorschlag werden neue nikotinhaltige Erzeugnisse wie die E-Zigarette in die Richtlinie einbezogen. Frei verkäuflich sollen nikotinhaltige Produkte mit einer Maximalkonzentration bis 4 mg/ml Nikotin sein, wenn Sie mit einem Warnhinweis versehen werden. Alle Produkte mit darüber hinaus gehender Konzentration müssen als Arzneimittel zugelassen werden.
Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung begrüße ich alle Pläne der EU-Kommission, soweit sie zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes beitragen. Wird mit der E-Zigarette ein Nikotinliquid verdampft, wird dem Körper auch das suchterzeugende Nikotin zugeführt.
Die E-Zigarette ist aus Sicht des Bundesinstituts für Arzneimittelprodukte (BfArM) und des Bundesministeriums für Gesundheit als Arzneimittel einzustufen. Erst nach Prüfung durch das BfArM kann diese als Arzneimittel zugelassen und im Anschluss angeboten und beworben werden. Dies ist zurzeit nicht der Fall. Die einzelnen Bundesländer regulieren und kontrollieren dies bislang unterschiedlich. Auch aus diesem Grund befürworte ich eine europaweit einheitliche Regelung.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans