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Mechthild Dyckmans
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Frage von Matthias F. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Matthias F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich habe eine Frage zur öffentlichen Tabakwerbung. Ich muss immer wieder feststellen, dass in Bahnhöfen und auf Bahnsteigen der Deutschen Bahn offensiv für Tabakprodukte geworben wird.
[Quelle unten, sowie eigenen Beobachtungen]

Wie kann es sein, dass ein Staatsunternehmen öffentlich Tabakwerbung auf bundeseigenen Bahnhöfen und Bahnsteigen zulässt, obwohl Sie bzw. die Bundesregierung z.B. unter:

http://www.bzga.de/botmed_33230002.html

http://www.bmg.bund.de/glossarbegriffe/r/rauchen.html

ja eigentlich Prävention betreiben wollen, um die Raucherzahlen zu senken.

Können Sie uns erklären, warum es zulässig ist, dass ein Staatsunternehmen Werbung für wissenschaftlich erforschte gesundheitsschädliche Tabakprodukte zulässt? Ich nehme an Lungenkrebs ist Ihnen bekannt, ebenso andere Folgen des Rauchens von Tabak.

Jeder Minderjährige kann diese Werbung sehen, sich versuchen mit dem coolen Typen und Mädels mit Kippe inner Hand auf dem Werbeplakat zu identifizieren, denn sie wollen ja auch cool sein.

Wie steht das im Einklang mit der "Präventionsarbeit" von Ihnen bzw. der Bundesregierung?
Wie können Sie das verantworten?

Wird das damit gerechtfertigt, dass weiterhin Tabaksteuer eingenommen werden soll und dazu ja blöderweise "Rauchernachwuchs" nötig ist?

Wie können Sie als Drogenbeauftragte diese Zustand mit ihrem Gewissen vereinbaren?

Vielen Dank für Auskunft.

M.f.G. M.Friedrich

Quelle Bahnsteigwerbung:

http://www.google.de/imgres?um=1&safe=off&client=firefox-a&sa=N&rls=org.mozilla:de:official&hl=de&biw=1920&bih=912&tbm=isch&tbnid=79qqPjUn_dmMGM:&imgrefurl=http://www.aktiv-rauchfrei.de/fotodoku/rauchfreie_bahnhoefe_muenchen&docid=gPdZtYdL8ISvjM&imgurl=http://www.aktiv-rauchfrei.de/content/images/docu/rauchfreie_bahnhoefe_muenchen/small/ostbahnhof_tabakwerbung.jpg&w=160&h=120&ei=n_loUYT0KcqptAblmYDADg&zoom=1&iact=hc&vpx=571&vpy=264&dur=51&hovh=96&hovw=128&tx=104&ty=64&page=1&tbnh=96&tbnw=128&start=0&ndsp=53&ved=1t:429,r:3,s:0,i:94

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friedrich,

vielen Dank für Ihre Frage vom 13. April 2013 und Ihr Interesse an der Tabakpolitik.

In Deutschland bestehen bereits viele Tabakwerbeverbote:
- Das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz verbietet Werbung für Tabakprodukte in Fernsehen und Hörfunk sowie Werbung, die das Rauchen als unschädlich oder gesund, als Mittel zur Anregung körperlichen Wohlbefindens oder das Inhalieren als nachahmenswert darstellt.
- Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet Sponsoring von Rundfunk- und Fernsehsendungen durch Zigarettenhersteller.
- Das Jugendschutzgesetz verbietet Tabakwerbung im Kino vor 18 Uhr.
- Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums verbietet die kostenlose Abgabe von Zigaretten und legt die Mindestgröße einer Zigarettenpackung auf 17 Stück fest.
- Die Tabakwerberichtlinie der Europäischen Union (2003/33/EG) wurde durch § 21a des Vorläufigen Tabakgesetzes umgesetzt. Dieser verbietet Werbung für Tabakerzeugnisse in Zeitungen und Zeitschriften, soweit diese nicht ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind, Werbung für Tabakerzeugnisse in "Diensten der Informationsgesellschaft" wie dem Internet und Sponsoring von Rundfunkprogrammen und von grenzüberschreitenden Veranstaltungen durch Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der Verkauf von Tabakerzeugnissen ist. Diese ist in Deutschland zum 01. Juli 2007 in Kraft getreten.

Erlaubt sind in Deutschland:
- Tabakwerbung auf Plakaten und am Verkaufsort
- Tabakwerbung im Kino nach 18 Uhr

Im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes spreche ich mich für ein Verbot der Plakataußenwerbung für Tabakprodukte aus. Eine Einigung auf Ressortebene ist hierfür noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans