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Mechthild Dyckmans
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Frage von Maria H. •

Frage an Mechthild Dyckmans von Maria H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

wie ist es zu rechtfertigen, dass ein zu hoher passiver THC-Wert (THC-COOH), welcher keinerlei psychischen sowie physischen Auswirkungen auf den Konsumenten hat, eine MPU und somit eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit sich bringt? Man unterstellt einem nüchternen Konsumenten nicht an dem Verkehr teilnehmen und den Konsum und das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht voneinander trennen zu können. Wie ist dies juristisch durchsetzbar?
Man stelle sich vor, einer Person verliert die Fahrerlaubnis, weil diese Person vor 5 Tagen 2 Bier getrunken hat.
Ich bin ausdrücklich nicht für eine Cannabislegalisierung! Ich bin auch der Meinung, dass ein aktiver THC-Wert im Blut, gleichgesetzt wie ein Alkohol-Wert im Blut (0,005%) verkehrsrechtliche Konsequenzen haben muss (davon abgesehen, dass die momentane Regelung von 1ng/l viel zu gering ist! Dies ist mehrfach durch Studien nachgewiesen wurden! Ich weiß, dass Sie sich hier mit dem Gegenteil rechtfertigen werden).
Der Konsument hat zum Zeitpunkt der Verkehrsteilnahme keinerlei aktives THC im Blut und widersetzt sich de facto nicht der Straßenverkehrsordnung ( Fahr unter EINFLUSS von Betäubungsmittel)! Ist Ihnen bewusst, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis heut zu Tage den Verlust der Berufsexistenz und somit die Zukunft eines Menschen bedeutet. Kein Wunder, dass die Konsumenten auf „legal highs“ umsteigen und immer größeren Gefahren ausgesetzt werden, nur um die Fahrerlaubnis zu behalten! Einen anderen Grund für die Etablierung von „legal-highs“ kann es meiner Meinung nach nicht geben!

Deshalb mein Anliegen:

Warum verzichtet man nicht auf die Ermittlung eines passiven THC-Wertes und „spielt nur mit der beruflichen Zukunft“ dieser Konsumenten, welche unter aktivem Drogeneinfluss stehen; so wie es juristisch, mit „normalem Menschenverstand“, schon immer beschlossen hätte werden müssen?!

Mit freundlichen Grüßen,
M. Herbst

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Herbst,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Rahmen des EU-Projekt DRUID wurden u.a. epidemiologische und experimentelle Untersuchungen zum Einfluss von Cannabis auf die Fahrtüchtigkeit bzw. auf verkehrssicheres Verhalten durchgeführt. Die Ergebnisse der Studie empfehlen unter anderen auch einen Schwellenwert für THC. Ich bin dazu mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Kontakt getreten.

Mir wurde mitgeteilt, dass sich die Grenzwertkommission mit dem Thema beschäftigt. Die Grenzwertkommission setzt sich im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit Nachweisfragen von psychoaktiven Substanzen im Straßenverkehr auseinander. Ihr gehören Vertreter der auf diesem Gebiet tätigen rechtsmedizinischen und toxikologischen Fachgesellschaften an.

Mit freundlichen Grüßen

Mechthild Dyckmans