Frage an Mechthild Dyckmans von Daniel M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Frau Drogenbeauftragte,
mir wurde vor kurzem von meinem Arzt ein Medikament gegen Schmerzen verschrieben.
Mir wurden vom Arzt Einnahme und Risiken erklaert und mir wurde gesagt, ich sollte keine Maschinen bedienen unter der Wirkung dieses Schmerzmittels.
Als ich dann in der Apotheke war und mein Schmerzmittel abgeholt habe habe ich den Apotheker nochmals genauer befragt wegen "keine Maschinen bedienen".
Dieser sagte ich sollte bis zu 2 Stunden nach der Einnahme keine Maschinen bedienen. Dies inkludiert meines Erachtens auch das Autofahren.
Also nahm ich mein Opioid (Retardtabletten), wie mein Arzt mir gesagt hatte zu mir.
Jetzt habe ich mich 2 Stunden von meiner Kueche und meiner Garage fern gehalten.
Nun wurde ich kuerzlich von der Polizei aufgehalten und diese hat bei einer "Allgemeinen Fahrzeug Kontrolle" einen Alkoholtest und einen Drogentest mit mir durchfuehren wollen.
Ohne schlechtes Gewissen bliess und pinkelte fuer die Polizeibeamten. Ich nahm an diesem Tag weder mein Medikament noch Alkohol zu mir!
Nach einem Drogentest der positiv auf Opium (laut Beamten) und einem 0,00 Promille Gehalt an Alkohol in meinem Blutmusste ich dann noch gezwungenermassen mitgenommen werden fuer eine Blutentnahme.
Meine Erklaerungen auf der Wache interessierte niemanden ("Wir machen nur unsere Arbeit!").
Nun habe ich eine Trunkenheitsfahrt haengen!
Wieso ist hier nichts gesetzlich klar gergelt?
Wieso interessiert sich niemand fuer einen Kranken?
Und wie komm ich jetzt aus dieser Sache wieder raus ohne einen Haufen Geld zu bezahlen und ohne, dass ich meine Fahrerlaubnis verliere?
Bitte klaeren sie mich ueber den Sinn dieser tollen Drogenpolitik auf!
MfG
Malters
Sehr geehrter Herr Malters,
danke für Ihre Ihre Anfrage vom 06. März 2013 und die Schilderung Ihrer Angelegenheit.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren äußere. Ich kann Ihnen nur raten, das Medikament, die Verschreibung und Ihren behandelnden Arzt als Beweismittel anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans