Frage von Christian W. • 06.03.2013
Frage an Mechthild Dyckmans von Christian W. bezüglich Verkehr
In ihrer Antwort an Herr Zimmermann am 1.3.2013 Zitire ich sie:
"Indem der Gesetzgeber mit dem § 31a BtMG die Möglichkeit geschaffen hat, bei "geringen Mengen" zum Eigenkonsum unter bestimmten Umständen das Verfahren einzustellen, hat er bereits die Konsumenten "entkriminalisiert".
Nur leider ist die Polizei aber verpflichtet bei BtmG Vergehen die Führerscheinstelle zu informieren. Auch wenn rein Rechtlich dann keine Strafe erfolgt, kann es passieren das einem der Führerschein entzogen wird und eine MPU droht.
Ich finde das 1 Jahr keinen Führerschein und die Gesamtkosten von 1000 € - 1500 € durchaus eine Strafe darstellen. Dies passiert übrigens auch wenn derjenige nicht berauscht Auto fährt.
Finden sie diese Maßnahme angebracht?
Antwort ausstehend von Mechthild Dyckmans FDP