Frage an Mechthild Dyckmans von Jens M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dyckmans,
wie auch in Ihrer Antwort vom 01.03 bei AW an Herrn M., betonen Sie immer wieder dass
"aus suchtpolitischer Sicht ein Vergleich der einzelnen Suchtsubstanzen wenig zielführend und aus gesundheitlicher Sicht ein Umstieg von der Tabakzigarette auf die EZigarette nicht empfehlenswert sei."
Wie Sie als Bundesdrogenbeauftragte sicher Wissen, ist im Moment knapp jeder 4. Deutsche ein Raucher. Weiterhin hat die Mehrzahl der Raucher schon mehrmals versucht mit dem Rauchen aufzuhören. [1]
Leider ist es eine Tatsache, dass nur 3 bis 5 % der Raucher, welche einen völligen Rauchstopp durchgeführt haben, nach einem Jahr noch Nichtraucher sind - Nikotinersatzpräparate (NRT) helfen weiteren ca. 2 bis 3 % bei einem erfolgreichen Aufhörversuch. Die restlichen 92 bis 97 % rauchen nach einem Jahr wieder (versteuerte) Tabakzigaretten. [2]
"Entweder aufhören oder sterben" - Ist es wirklich das, was sie wollen? Nichts anderes kann ich jedenfalls aus ihren Antworten herauslesen, nachdem ich die Rückfallquote von Aufhörwilligen und die (Miss)Erfolgsquote von NRTs kenne.
Ist es aus gesundheitspolitischer Sicht wirklich empfehlenswert Rauchern von der wesentlich unschädlicheren EZigarette abzuraten, wenn über 90 % der aufhörwilligen Raucher nach einem Jahr wieder bei der Tabakzigarette landen?
Ist es aus suchtpolitischer Sicht zielführend, Rauchern weiterhin NRT wie Nikotinpflaster ans Herz zu legen, wenn diese eine Erfolgsquote von 2 bis 3 % haben und damit schlechter Abschneiden als die Standardtherapie "Cold Turkey"? [3]
Ist es aus finanzpolitischer Sicht Ihr ernst, Krankenkassen für wirkungslose NRT zahlen zu lassen?
Mit freundlichem Gruss
Jens Mellin
[1] http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_385_en.pdf
[2] http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/14651858.CD000146.pub3/abstract
[3] http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/gkv-leistungskatalog-dyckmans-raucherentwoehnung-auf-rezept/
Sehr geehrter Herr Mellin,
vielen Dank für Ihre Frage vom 01. März 2013 und Ihr Interesse an der Tabakpolitik.
Ich betone diesen Satz immer wieder, weil er zum Verständnis der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung wichtig ist. Obwohl die Schadensminimierung neben der Prävention, Behandlung und Repression eine der vier Säulen unserer Sucht- und Drogenpolitik ist, empfehle ich als Drogenbeauftragte jedes gesundheitsgefährdende Verhalten, wie das Rauchen, einzustellen.
Auch wenn die E-Zigarette im Vergleich zu der "normalen" Zigarette besser abschneidet, da keine karzinogenen Substanzen durch den ausbleibenden Verbrennungsprozess eingeatmet werden, kann sie nicht als ungefährlich eingestuft werden. Wird mit der E-Zigarette ein Nikotinliquid verdampft, wird dem Körper suchterzeugendes Nikotin zugeführt. Zudem beinhalten die Liquide neben dem Nervengift Nikotin oft unbekannte und nicht deklarierte Zusatzstoffe.
Da wir aus Untersuchungen wissen - und Sie weisen zu Recht darauf hin -, dass viele Raucher ohne professionelle Hilfe einen langfristigen und anhaltenden Rauchstopp nicht schaffen, setze ich mich dafür ein, dass die Nikotinabhängigkeit als Suchterkrankung anerkannt wird. Dies bedeutet in der Folge, dass auch die ärztliche Behandlung einer solchen schweren Suchterkrankung von den Krankenkassen übernommen werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans