Frage an Mechthild Dyckmans von Georgine A. bezüglich Gesundheit
Sie fordern ein Verbot von E-Zigaretten mit dem Argument, dass diese nicht zur Entwöhnung vom Nikotinkonsum taugen (Quelle: unzählige Pressemeldungen aus 03/2012), welchen Anspruch sie übrigens auch nicht erheben. Dies stützen sie dort auf der Begründung, dass sie dem Körper weiterhin Nikotin zuführen. Diese Argumentation ist mE schlüssig, denn die Entwöhnung von einem Suchtstoff kann nicht durch ihn selbst erfolgen. Eben darum erwartet auch kein E-Zigarettenutzer, dass diese ihn von irgendeiner Sucht entwöhnen könne. E-Zigarettennutzer wollen nur auf den mittlerweile unstrittigen und nachgewiesenen, und z.B. sogar von Fr. Dr. Martina Pötzschke-Langer vom DKFZ bestätigten, weniger schädlichen Nikotinkonsum umsteigen.
Gleichzeitig jedoch empfehlen sie den Einsatz von Nikotinpräparaten der Pharmaindustrie, welche dem Körper gleichermaßen weiterhin Nikotin zuführen, fordern gar die Bezahlung von Nikotinersatzprodukten durch die Krankenkassen (Quelle: ebenso unzählige Pressemeldungen 12/2012).
Meine Frage dazu:
Wie erklären Sie, insbesondere als ehemalige Richterin, und der damit bei mir vorhandenen Erwartungshaltung, einer sachlichen und sowohl politisch als auch wirtschaftlich unabhängigen Bewertung von Sachverhalten verpflichtet zu sein, ihre völlig unterschiedliche Bewertung der Frage, ob die weitere Zufuhr ein und desselben Suchtwirkstoffs einer Entwöhnung von demselben dienen kann?
Sehr geehrte Frau Alt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich habe immer wieder auf die noch ungeklärten gesundheitlichen Risiken der E-Zigarette hingewiesen. Ich bin der Auffassung, dass Raucherinnen und Raucher informiert sein müssen, bevor sie riskante Produkte nutzen.
In dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen neue nikotinhaltige Erzeugnisse wie die E-Zigarette in die Tabakproduktrichtlinie einbezogen werden. Danach ist vorgesehen, dass nikotinhaltige Produkte mit einer Maximalkonzentration bis 4 mg/ml (0,4%) Nikotin frei verkäuflich zu machen und mit Warnhinweisen zu versehen. Alle Produkte mit darüber hinaus gehender Konzentration sollen als Arzneimittel eingestuft werden und müssen zuvor geprüft und zugelassen werden. Die E-Zigarette würde somit nicht verboten werden. Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung begrüße ich die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie insgesamt.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans