Frage an Mechthild Dyckmans von Werner Z. bezüglich Gesundheit
Sg. Fr. Dyckmanns!
Ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Hrn. Jakobs vom 21.2.2013 im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Fraunhoferstudie ( onlinelibrary.wiley.com ) zu den Emissionen der e-Zigarette (Belastungen an der Nachweisgrenze).
Sollte man im Vergleich mit den erwiesenen gesundheitlichen Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Passivrauchen unbestritten sind, das Ergebnis nicht als Argument f ü r die e-Zigarette werten?
Warum ziehen Sie darüber hinaus nicht den naheliegenden Schluss (wie das viele Mediziner tun), dass die von Ihnen in dieser Antwort vertretene Ansicht, dass die e-Zigarette im Sinne der Riskominimierung ("harm reduction") weniger schädlich sei, f ü r dieses Produkt spricht?
Sie schreiben jedoch:
"Ein Vergleich der unterschiedlichen gesundheitlichen Gefahren zwischen einzelnen Suchtsubstanzen, wie dem Rauchen von Tabakprodukten oder dem Verdampfen der E-Zigarette, ist aus suchtpolitischer Sicht wenig zielführend. Aus gesundheitlicher Sicht kann ich Ihnen nur den Rauchstopp empfehlen."
Meinen sie nicht, dass es eine Unzahl von Rauchern gibt, die diese Ansicht wenig hilfreich finden, da sie bereits erfolglos die angebotenen Therapiemöglichkeiten versucht haben und nicht von ihrer Sucht loskommen?
Ist es da nicht völlig kontraproduktiv, die weniger schädliche Alternative mit der für sie individuell passenenden Nikotinstärke von einem nachweislich erfolgreich funktionierenden Markt zu verbannen, wie das de facto im Entwurf der Tabakrichtlinie der EU mit der e-zigarette vorgesehen ist?
Glauben Sie, dass eine drogenfreie Gesellschaft ein realistisches und umsetzbares Ziel sein kann, wenn Sucht- und Genussmittel seit Menschengedenken Bestandteil aller Kulturen sind?
Warum ist es nicht ein erstrebenswertes und pragmatisches Ziel, das Risiko mit nachweislich weniger belastenden Produkten zu senken und somit auch persönliches Leid, Tote und Kosten für die Gesellschaft zu minimieren?
mit freundlichen Grüßen
Werner Zöchling
Sehr geehrter Herr Zöchling,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu Ihrem Hinweis, dass die E-Zigarette nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Tabakproduktrichtlinie de facto verbannt wird, ist so nicht richtig. Neue nikotinhaltige Erzeugnisse wie die E-Zigarette sollen in die Richtlinie einbezogen werden. Frei verkäuflich sollen nikotinhaltige Produkte mit einer Maximalkonzentration bis 4 mg/ml (0,4%) Nikotin sein, die mit Warnhinweisen versehen sein müssen. Alle Produkte mit darüber hinaus gehender Konzentration sollen als Arzneimittel eingestuft werden und müssen zuvor geprüft und zugelassen werden. Die E-Zigarette wird somit nicht verboten.
Obwohl die Schadensminimierung neben der Prävention, Behandlung, Repression als eine der vier Säulen unserer Sucht- und Drogenpolitik sehr wichtig ist, empfehle ich als Drogenbeauftragte jedes gesundheitsgefährdende Verhalten, wie das Rauchen, einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans